Pressemitteilung: Rechtsmittel im Strafprozess wegen #Containern eingelegt
(Leipzig/Fürstenfeldbruck – 07.02.19).
In dem Strafverfahren wegen der Entnahme von entsorgten Lebensmitteln aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes in Olching legte die Verteidigung am Mittwoch Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 30.01.2019 ein. Das Amtsgericht entschied in der ersten Instanz, dass die Entnahme entsorgter Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes ein Diebstahl sei und verwarnte die beiden Angeklagten deshalb. Eine Strafe sprach das Gericht nicht aus. In der mündlichen Urteilsbegründung ging das Gericht davon aus, dass weggeworfene Lebensmittel in dem Abfallcontainer eines Supermarktes zwar wertlos seien, aber als Eigentum gestohlen werden können. Die Verteidigung vertrat hingegen die Auffassung, dass die entsorgten Äpfel, Birnen und Joghurtbecher als juristisch derelinquiert anzusehen seien (§959 BGB), und sich bei den im Müllcontainer befindlichen Lebensmitteln kein ehemaliger Besitzer als Eigentümer geschädigt sehen könne – sie beantragte Freispruch. Der Hausfrieden war zu keiner Zeit gestört, weil der Abfallcontainer nicht umzäunt, sondern auf dem Gelände zugänglich war. Darüber hinaus gab der Supermarkt an, dass keine Schäden entstanden seien, und für die Entsorgung der Lebensmittel gewöhnlich bezahlt werde.
„Das Urteil stößt in soweit auf Unverständnis, als dass es hier immer noch um bereits weggeworfene Lebensmittel geht, die gestohlen sein sollen, zum einen stand der Abfallcontainer auf einem frei zugänglichen Gelände, und zum anderen entstehen der hier vermeintlich Geschädigten sogar Kosten in Form der Müllbeseitigung, wenn sie noch gut genießbare Lebensmittel wegwirft“, kommentiert der Verteidiger Malkus die Entscheidung.
Die Verteidigung beruft sich in diesem Fall auch auf die Wertung des Grundgesetzes in Art. 20a Grundgesetz: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung, und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. „Eigentum verpflichtet auch nach unserer Verfassung, das Urteil hätte nach Ansicht vieler in diesem Fall Freispruch lauten müssen. Die tägliche Verschwendung von Lebensmitteln, der Aufruf der Regierung zu Ressourcenschutz (#zugutfürdietonne) und die Verurteilung meiner Mandantin wegen gemeinschaftlichen Diebstahls an entsorgten Lebensmitteln sind zutiefst widersprüchlich. Natürlich ist da auch der Gesetzgeber gefragt, Abhilfe zu schaffen, wir gehen im Moment davon aus, dass in mindestens fünf weiteren Fällen Staatsanwaltschaften Personen vorwerfen entsorgte Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes gestohlen zu haben. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist hingegen ein üblicher Vorgang, und hemmt zunächst die Rechtskraft der ausgesprochenen Verwarnung,“ so Malkus weiter.
→Weitere Informationen auf dem Blog der Angeklagten: www.olchiscontainern1.blogsport.de