Entschädigung für ehemalige DDR-Garagen und mögliche Abrisspflicht: Was Eigentümer beachten sollten
Sie haben eine ehemalige DDR-Garage auf einem Grundstück und fragen sich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht? Oder vielleicht stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre Garage rechtzeitig zu beanspruchen, bevor mögliche gesetzliche Änderungen eintreten? Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie im Blick behalten sollten:
Entschädigungsanspruch nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
Die Grundlage für Entschädigungsansprüche in Bezug auf ehemalige DDR-Garagen findet sich im Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG). Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil BGH 24.6.2015 – XII ZR 72/14) kann eine Entschädigung aufgrund der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks durch das Bauwerk im Zeitpunkt der Rückgabe geltend gemacht werden.
Berechnung der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung wird anhand der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Grundstücks mit und ohne Bebauung ermittelt. Die Methode, um diesen Wert festzustellen, basiert auf der Ertragswertmethode, wie sie auch vom Bundesgerichtshof als sachgerecht erachtet wird.
Um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, können Sie den Jahreswert der Einnahmen für die Garagenmiete abzüglich der üblichen Instandhaltungskosten ansetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Zeitwert der Garage nicht ersetzt werden kann, da dieser nach dem Ablauf der Kündigungsschutzfrist des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Ende des Jahres 2006 nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Vorgehensweise und Fristen
Sollten Sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen wollen, empfiehlt es sich, die Klage noch in diesem Jahr rechtshängig zu machen. Die speziellen Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, aus denen sich Ihr Entschädigungsanspruch ergibt, laufen nämlich zum 31.12.2022 aus. Ab dem 01.01.2023 gelten dann die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Mögliche Rechtsunsicherheit ab 2023
Ab dem 01.01.2023 könnten sich möglicherweise neue Ergebnisse ergeben, die eine Entschädigung gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorsehen. Hier besteht jedoch eine gewisse Rechtsunsicherheit, da noch unklar ist, wie die Gerichte in dieser Angelegenheit ab dem genannten Datum entscheiden werden.
Es ist ratsam, sich bei der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs oder bei Fragen zur weiteren Vorgehensweise rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie Ihnen als qualifizierter Rechtsanwalt bestmöglich und Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen wir Ihnen gerne.