Erfolgreich für unsere Mandantin vor dem Amtsgericht Leipzig – Jobcenter Leipzig zu Schadensersatz wegen Verzug verurteilt
Leipzig, 31. Mai 2024 – Unsere Kanzlei freut sich, einen Erfolg im Kampf gegen behördliche Gleichgültigkeit verkünden zu können. In einem kürzlich abgeschlossenen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Leipzig (AZ: 102 C 3188/2) hat das Gericht zugunsten unserer Mandantin entschieden und das Jobcenter der Stadt Leipzig zu Schadensersatz verurteilt.
Unsere Mandantin erhielt im Dezember 2022 ein Aufforderungsschreiben des Jobcenters Leipzig, das ursprünglich an die Deutsche Rentenversicherung adressiert war, jedoch ein Deckblatt an ihren Vater enthielt. In dem Schreiben wurde die Deutsche Rentenversicherung aufgefordert, Erstattungsbeiträge in Höhe von 1.532,96 Euro nach dem Sozialgesetzbuch kurzfristig zu zahlen. Fälschlicherweise nahm unsere Mandantin bei dem spät zugestellten Brief an, dass diese Zahlungsaufforderung an ihren Vater gerichtet sei, und überwies den Betrag an die angegebene Kontonummer sofort um nicht in Verzug zu geraten.
Nachdem unsere Mandatin feststellte, dass sie zur Zahlung nicht verpflichtet war, forderte sie das Jobcenter Leipzig mehrfach vergeblich zur Rückerstattung des überwiesenen Betrages auf. Trotz mehrerer Telefonate und E-Mails, in denen ihr unter anderem mitgeteilt wurde, das Geld sei „verschwunden“ und sie solle keine Hoffnung hegen, erhielt sie keine Rückzahlung. Darauf hin beauftragte sie unsere Kanzlei in Leipzig und wir forderten das Jobcenter Leipzig in zwei Schreiben zur Zahlung auf. Das Jobcenter leistete jedoch lediglich den gezahlten Betrag an die Mandantin zurück, und sah sich zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten nicht verpflichtet. Somit erhoben wir im Juni 2023 Klage gegen das Jobcenter Leipzig.
Das Amtsgericht Leipzig verhandelte am 4. Januar 2024 den Fall und verkündete am 24. Januar 2024 das Urteil. Das Gericht verurteilte das Jobcenter Leipzig zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen.
Das Gericht erkannte an, dass das Jobcenter Leipzig für den Schaden haftet, der unserer Mandantin im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihres Rückzahlungsanspruchs entstanden ist. Zudem befand sich das Jobcenter Leipzig ab dem 27. Dezember 2022 in Verzug, da bereits die erste E-Mail unserer Mandantin eine wirksame Mahnung darstellte.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass Bürger nicht schutzlos sind, auch wenn sie gegenüber einer Behörde einen Fehler machen. Behörden sind verpflichtet, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern und für Klarheit zu sorgen. Insbesondere dann, wenn eine Behörde, wie hier das Jobcenter Leipzig, eine Telefonnummer auf ihren Briefbögen als Kontaktmöglichkeit angibt, muss sie sich auch der Sache annehmen und die Bürger unterstützen. Das Jobcenter Leipzig hat in diesem Fall jedoch versagt und unsere Mandantin mit ihrem berechtigten Anliegen allein gelassen.
Wir sind erfreut über dieses gerechte Urteil und hoffen, dass es ein klares Zeichen setzt, Bürger sollen sich darauf verlassen dürfen, dass ihnen im Streit mit einer Behörde zügig Gerechtigkeit widerfährt und ihre berechtigten Anliegen ernst genommen werden.