Erfolg gegen Vonovia: Klage abgewiesen, Berufung zurückgenommen
Leipzig/Dresden, 16. Januar 2025 – Im Rechtsstreit zwischen einem Dresdner Mieterpaar und dem Wohnungsunternehmen Vonovia hat das Amtsgericht Dresden (Az. 142 C 3860/23, Az Landgericht Dresden: 4 S 4/25) die Klage auf Nachzahlung von Nebenkosten vollständig abgewiesen. Nach Einlegung der Berufung zog Vonovia diese nun zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig – ein klarer Erfolg für die Mieter:innen.
Fehlerhafte Abrechnungen und nicht erbrachte Leistungen
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage nach der Korrektheit der Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2018 bis 2021. Vonovia forderte knapp 1.600 Euro Nachzahlung, konnte aber weder schlüssige Belege vorlegen noch nachweisen, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Unsere Mandanten wiesen unter anderem darauf hin, dass Tätigkeiten wie Gartenpflege oder Winterdienst berechnet, aber in der Realität nie ausgeführt wurden. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass die Darlegungspflichten des Unternehmens nicht erfüllt wurden.
„Ein wichtiges Signal für Mieter:innen“
„Das Urteil zeigt, dass Mieter:innen nicht schutzlos sind, wenn Nebenkostenabrechnungen unklar, intransparent oder unberechtigt sind“, erklärte Rechtsanwalt Max Malkus, der die Mandanten vertrat. „Vonovia hat über Jahre hinweg Abrechnungen vorgelegt, die weder transparent noch überprüfbar waren. Dass die Berufung zurückgezogen wurde, zeigt, wie schwach die Position des Unternehmens in diesem Fall war.“
Vonovia unter Druck: Kein Einzelfall
Die Kritik an Vonovia wegen undurchsichtiger Abrechnungspraktiken ist nicht neu. Bereits 2019 berichtete der Spiegel über ähnliche Fälle, in denen Mieter:innen über fragwürdige Kosten klagten (Spiegel-Artikel). Auch Radio Dresden und Sachsen Fernsehen haben über Verfahren berichtet, in denen Vonovia Forderungen zurücknehmen oder gerichtliche Niederlagen hinnehmen musste (Radio Dresden, Sachsen Fernsehen).
„Die Häufung solcher Fälle zeigt, dass viele Mieter:innen in ähnlichen Situationen sind“, so Malkus weiter. „Der Ausgang dieses Verfahrens sollte andere ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.“
Mehr Transparenz gefordert
Das Urteil macht deutlich: Vermieter:innen sind verpflichtet, ihre Abrechnungen nachvollziehbar zu gestalten und tatsächliche Leistungen zu dokumentieren. Andernfalls drohen klare juristische Konsequenzen, bis zum Ausfall der Forderungen gegen die Mieter wie dieser Fall eindrucksvoll zeigt.