Flug storniert, Ticketpreis nicht erstattet – was Reisende wissen sollten
In Leipzig kam es kürzlich zu einem Fall, wie er vielen Flugreisenden bekannt vorkommen dürfte. Ein Verbraucher hatte internationale Flüge über ein Onlineportal gebucht und hierfür einen erheblichen Betrag bezahlt. Einige Wochen vor dem Abflug stornierte die Airline die gebuchten Flüge. Zwar wurde ein Ersatzangebot unterbreitet, dieses war jedoch mit längeren Reisezeiten und zusätzlichen Zwischenstopps verbunden und daher nicht zumutbar. Der Kunde lehnte ab und verlangte die Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises.
Die Fluggesellschaft verwies den Passagier zunächst an das Buchungsportal, bei dem die Tickets erworben worden waren. Dort wurde zwar eine teilweise Erstattung zugesagt, tatsächlich aber kein Geld ausgezahlt. Mehrfache Aufforderungen zur Rückzahlung blieben ergebnislos, sodass schließlich Klage erhoben wurde.
Rechtslage bei Flugstornierungen
Die europäische Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) verpflichtet das ausführende Luftfahrtunternehmen, den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn ein Flug storniert wird und keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten werden kann. Diese Pflicht trifft die Airline unmittelbar und kann nicht auf Vermittler abgewälzt werden.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs bestätigt diesen Grundsatz: Der Anspruch auf Rückerstattung richtet sich in der Regel auch direkt gegen die ausführende Fluggesellschaft.
Ausgang des Verfahrens
Im geschilderten Fall führte die Klageerhebung zum Erfolg. Die Airline erkannte die Ansprüche an und zahlte – mit geringem zeitlichen Verzug – den Ticketpreis vollständig zurück. Zusätzlich wurden die Anwaltskosten, die Verzugszinsen und auch die Gerichtskosten erstattet. Ein Einschalten des Gerichtsvollziehers war nicht erforderlich.
Praktische Hinweise für Fluggäste
Wer von einer Flugannullierung betroffen ist, sollte einige Punkte beachten:
Ansprüche stets direkt gegenüber der Airline geltend machen.
Schriftlich eine klare Frist zur Rückzahlung setzen.
Nicht auf Gutscheine oder unzumutbare Ersatzangebote einlassen, wenn eine Rückzahlung gewünscht wird.
Bei fehlender Reaktion kann die gerichtliche Durchsetzung zur vollständigen Erstattung führen.
Dieses Beispiel zeigt, dass konsequentes Vorgehen oftmals zum gewünschten Ergebnis führt.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Jeder Fall weist rechtliche Besonderheiten auf, die eine individuelle Prüfung erfordern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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