Neuer Heizkostenabschlag – Erhöhung trotz Nachzahlung in der Energiekrise
Viele Mieter und Vermieter stehen in diesem Winter vor der Frage, ob und wie der Heizkostenabschlag mit Blick auf die Entwicklungen am Energiemarkt im Winter 2022 erhöht werden kann, wenn die letzte Heizkostenabrechnung ein Guthaben aufweist. Bisher galt: Hat der Mieter in der aktuellen Abrechnungsperiode ein Guthaben auf seinem Abschlagskonto, kann der Vermieter eine Erhöhung des Abschlags auf die Heizkosten in der Regel nicht ohne Weiteres durchsetzen. Auf Grund der allgemeinen, sehr hohen Preisentwicklungen im Energiemarkt werden Mieter und Vermieter in Zukunft genau prüfen, ob diese Faustregel weiter gilt. Bei den Energieträgern, die von einer Preissteigerung um 200% und mehr betroffen sind, mag auch trotz positiven Saldos in der letzten Abrechnung, eine Abschlagserhöhung gerechtfertigt sein, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass die bisher vereinbarte Zahlung zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.