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Containern – Diebstahl an wertlosen Lebensmittelgegenständen

#Containern ist keine Straftat

Beim Containern werden noch genießbare Lebensmittel, die von meist Supermärkten aussortiert, aus dem Angebotssortiment genommen und zur Entsorgung bereitgestellt sind, von Menschen zum eigenen Verzehr oder zur Aufbereitung und Verteilung an Dritte, angeeignet.

Noch genießbare Lebensmittel werden aufgrund der Kalkulationen der Händler aus dem Warensortiment entfernt, oder etwa weil in einem Netz voller Orangen eine einzelne Orange einen Schimmelbefall hat und das Produkt „Netz voller Lebensmittelorangen“ damit nicht
mehr den Anforderungen der Kunden entspricht oder der Lebensmitteldistributor das eingekaufte Produkt in dieser Form nicht mehr mit der notwendigen Gewähr anbieten möchte. Auffällig ist auch die Menge an noch genießbaren Lebensmitteln, die (nur) das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben.

Keine zwingende Strafbarkeit beim Containern

Mithin kann heute gesagt werden, dass nach den Umständen des Einzelfalls, straffreie Handlung beim Containern vorliegen, insbesondere dann, wenn ein befriedetes Besitztum nicht betreten wird (Hausfriedensbruch) und davon auszugehen ist, dass den weggeworfenen Lebensmitteln kein wirtschaftlicher Wert zukommt. In Fällen, in denen eine Strafverfolgung stattfindet, wird freilich eine Dereliktion aus tatsächlichen oder rechtstheoretischen Gründen im Ermittlungsverfahren nicht angenommen. Im praktischen Alltag können die juristischen Fragen erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden. Für die Betroffenen besteht eine Unsicherheit, ob und wie ihr Handeln letztendlich geahndet wird, auch weil sie nicht einschätzen können, mit welcher Rechtsauffassung die Strafverfolgungsbehörden die Strafverfolgung betreiben. Daneben steht dann die allgemeine Belastung eines Ermittlungsverfahrens

Containern vor dem Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht verweist auf den Einzelfall und den Gesetzgeber

Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für eine Entkriminalisierung des Contsainerns

Der Gesetzgeber muss sich fragen, ob er angesichts der aktuell 2,58 Mio. Tonnen Lebensmittel, die pro Jahr im Einzel- und Großhandel vernichtet werden, und einer zunehmenden Anzahl an Ermittlungsverfahren wegen des Containerns, weiterhin das wirtschaftlich wertlose, abstrakte Eigentum an weggeworfenen Lebensmitteln über einen effiziente Ressourceneinsatz stehen lassen möchte oder hier nicht wertend, berechtigt aus Art. 14 Abs. 2 und Art. 20a GG, eingreifen und den Eigentumsschutz an weggeworfenen Lebensmitteln zu Gunsten eines effektiven Ressourcenschutzes entfallen lassen möchte. Dies würde jedenfalls in den weit überwiegenden Fällen, in denen neben der Wegnahme der weggeworfenen Lebensmittel keine weiteren, strafrechtlich relevanten Handlungen hinzutreten, zu einer deutlichen Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen und die Betroffenen Lebensmittelretter entkriminalisieren, die gerade keine Sachbeschädigung begehen oder ein umzäuntes Gelände betreten.

 

 

Vorwurf des Lebensmitteldiebstahl

Wenn Sie von der Polizei beim Containern erwischt wurden, Ihnen ein Straf- oder Ermittlungsverfahren angedroht wurde oder Sie bereits einen Anhörungsbogen erhalten haben, wenden Sie sich an uns. In der Praxis stellen nur wenige Supermärkte Strafanzeige und besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, sodass die Eröffnung eines Hauptverfahrens verhindert und das Verfahren eingestellt werden kann.

Wir geben gerne Rechtsrat bezüglich des praktischen Umgangs mit der Strafverfolgung im Ermittlungsverfahren. Ist bereits ein Strafbefehl erlassen oder soll es zu einem Gerichtsverfahren kommen, können wir an eine angemessenen Verteidigungs- und Öffentlichkeitsstrategie entwickeln.

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Fotos u.A: Privat/ Löffelbein/Campact