WEG und Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum in Deutschland ist eine Sonderform des Eigentums und bringt spezifische Herausforderungen und Pflichten mit sich. Die Teilungserklärung legt die Grundlagen für Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und die Verteilung der Miteigentumsanteile in einer Immobilie fest. Oftmals ergeben sich Konflikte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Nutzung dieses Eigentums.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei, unter der Leitung von Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M., bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Wir prüfen die WEG-Teilungserklärung, Eigentümerbeschlüsse und die Risiken, die sich aus WEG-Vereinbarungen vor und nach Eigentümerversammlungen ergeben können.
Aufteilung von Globaleigentum in eine WEG – Erwerb vom Bauträger
Möchten Sie eine Immobilie in Wohnungseigentum aufteilen, stehen wir Ihnen von Beginn an zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der juristischen Ausarbeitung des Aufteilungsplans, der Abgeschlossenheitsbescheinigung, der Formulierung der Teilungserklärung und der Erstellung der Gemeinschaftsordnung. Zudem unterstützen wir Sie bei der Aufteilung der Miteigentumsanteile. Bei Bedarf erstellen wir auch Kauf- oder Mietverträge für die einzelnen Wohneinheiten oder Gewerberäume.
Als Teil einer entstehenden Wohnungseigentümergemeinschaft erklären wir Ihnen den Ablauf der Abnahme und klären Sie über Haftungsfragen und Ihre Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft auf. Wir sind in Verhandlungen mit Bestandseigentümern oder Bauträgern für Sie da und können bei dringenden Angelegenheiten die Sicherung Ihrer Rechte im Grundbuch durch Vormerkungen beantragen.

„Das Aufstellen völlig „normaler“ Gartenzwerge auf einer im
Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche kann nicht
durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden.“
-Amtsgericht Recklinghausen, AZ: 9 II 65/95, Urteil vom 18.10.1995.
(mehr Gartenzwerg-Entscheidungen hier!)
Informiertes WEG- Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsrecht hat sich in den letzten Jahren aufgrund von Reformen ständig weiterentwickelt. Neue Regelungen betreffen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit, die die Rechte der Eigentümer und Verwalter neu ordnen. Wir helfen Ihnen dabei, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Wohnungseigentum? Wir stehen Ihnen als kompetente und zuverlässige Ansprechpartner im Bereich Wohnungseigentumsrecht zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Wohnungseigentümer zu wahren, sei es im Hinblick auf Sondernutzungsrechte, Miteigentumsanteile oder Sondereigentum – von der Terrasse bis zum Dachgarten.
Falls Sie persönlich nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen können, vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin. Wir nehmen an der Versammlung teil, begründen Ihre Beschlussanträge und stimmen in Ihrem Namen ab. Teilen Sie uns einfach den Termin über unser Kontaktformular mit.