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Privatrechtliche Verträge und Ansprüche

Vertretung juristischer- & natürlicher Personen und Gruppen im bürgerlichen Recht.
 

Das Zivilrecht behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, Unternehmen und privatrechtlich organisierten Gruppen auf Grund von Verträgen, Gesetzen oder Delikten. In vielen Fällen kündigen sich Probleme an und können Kosten der Rechtsberatung bei früher rechtlicher Beratung vermieden werden.

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Lassen Sie durch uns Ihre Rechtslage frühzeitig prüfen. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir den Sachverhalt auf Grund der bekannten und beweisbaren Fakten und prüfen Ihre rechtliche Ausgangsposition im Falle eines Rechtsstreits. Haben Sie ein Anspruchs- oder Forderungsschreiben, eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten, prüfen wir deren Begründetheit und empfehlen Ihnen das weitere, für Sie rechtlich vorteilhafte Vorgehen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung bieten wir außerhalb der Mandatsbeziehung in der Regel nicht an. Im Rahmen der kostenpflichtigen Ersteinschätzung eröffnen wir Ihnen Ihren rechtlichen Standpunkt, zeigen Ihnen die Möglichkeiten den zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen oder abzuwehren und geben Ihnen eine belastbare, juristische Risikoeinschätzung an die Hand und gehen damit schon bei dem Erstgespräch auf die individuelle Fallgestaltung ein. 

Außergerichtliche Vertretung & Beratung

Möchten Sie Ihre Ansprüche geltend machen, Unterlassungen durchsetzen oder lässt sich ein Rechtsstreit mit der Gegenseite nicht mehr vermeiden? Dann beauftragen Sie uns auch für außergerichtliche Rechtsvertretung. Wir entwickeln eine tragfähige Strategie zur Durchsetzung Ihres Rechts oder zur Abwehr ungerechtfertigter oder überhöhter Anspruchsstellungen. Auf Grundlage einer Honorarvereinbarung beraten wir Sie auch langfristig und strategisch und begleiten Ihr Projekt in den verschiedenen Phasen. Wir verhandeln für Sie, entwerfen Verträge und vertreten Sie in juristischen Angelegenheiten.

Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen und Forderungen.
Außergerichtliche Vertretung und Beratung im Rechtsstreit.
Vertragsgestaltung, -verhandlung und außergerichtliche Streitbeilegung.
Einstweiliger Rechtsschutz, Unterlassung und Vollstreckungsaufträge.
Langfristige Projektbegleitung, Entwicklung juristischer Strategien und Möglichkeiten

Vertretung im zivilgerichtlichen Partei-Prozess

Ist die Klage unvermeidbar oder ist die Klageschrift bereits zugestellt benötigen Sie in der Regel einen Rechtsanwalt um die geltend gemachten Ansprüche und die Beweislage zu prüfen. Wir prüfen Ihren Anspruch und machen diesen im Wege der Klageerhebung für Sie geltend. Müssen Sie einen gerichtlich geltend gemachten Anspruch abwehren können Sie uns als Ihren Prozessbevollmächtigten beauftragen. In jedem Fall beraten wir Sie professionell und entwickeln eine Prozessstrategie die Ihren Interessen Rechnung trägt, prüfen mögliche Beweismittel und eventuelle Gegenansprüche. Beauftragen Sie uns als Ihren Kläger- und Beklagten-Bevollmächtigten vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland auf Grundlage einer Honorarvereinbarung oder den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Ausfertigen von Klageschriften zu dem zuständigen Gericht, gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen im Rechtsstreit.
Klagen auf Geldleistung und andere Forderungen, Schadensersatz, Feststellung oder Unterlassung.
Vertretung des Beklagten bei der Abwehr von Klagen und Ansprüche vor dem Zivilgericht.
Kurzfristige Verteidigungsanzeige und Beratung über die Erfolgsaussichten.
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Rechtsmittel: Berufung & Revision

Auch ein Gericht kann eine falsche Entscheidung treffen, auch Richterinnen können irren. In diesen Fällen muss die Entscheidung durch ein anderes, ranghöheres Gericht überprüft werden. Sowohl für die zweite und ggf. dritte gerichtliche Instanz ist in Deutschland die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend vorgesehen. Auch in diesen Fällen gilt es schnell tätig zu werden und die Rechtsmittelfristen zu beachten. Die Berufung muss binnen einen Monats erklärt und sodann begründet werden. Ähnliches gilt bei der Revisionen, die Frist für (sofortige) Beschwerden beträgt meist nur ein oder zwei Wochen.

Überprüfung der Urteile der Amts- und Landgerichte, Prüfung der Erfolgsaussichten von Berufung oder Revision.
Einlegen des Rechtsmittels und Formulierung der Rechtsmittelbegründung.
Anzeige und Vertretung in der Rechtsmittelinstanz für den Berufungskläger und dem Berufungsbeklagten.

 

Vollstreckung & Rechtsdurchsetzung

Die Durchsetzung von Recht und Gesetz ist dem Staat und seinem Gewaltmonopol vorbehalten. Bei Geldforderungen können wir durch Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, auf Grund eines Urteils die Vollstreckung in das Konto der Gegenseite veranlassen oder wir beauftragen in Ihrem Namen den zuständigen Gerichtsvollzieher. Bei der Durchsetzung oder Abwehr anderer, rechtskräftig festgestellter Ansprüche unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wir beraten Sie auch bei Fragen zur Pfändung, Pfandversteigerung oder der Vermögensauskunft. Soweit Sie bei der Vollstreckung Fehler des Vollstreckungsorgans geltend machen möchten, unterstützen wir Sie u.A. in Form der Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

 

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