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Gewerbemiete und Pacht

Gewerbemiete

Der Kern der Gewerbemiete ist die Überlassung des Mietobjekts im vertragsgemäßen Zustand gegen Entgelt für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit. Schon die Frage was der vertragsgemäße Zustand ist, kann zu Streit zwischen den Vertragsparteien führen und den Betrieb des Gewerbes erschweren oder unmöglich machen. Und schon wegen der wirtschaftlichen Bedeutung kann es einen erheblichen Unterschied machen, wer zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet ist, ob und wie lange ein Kündigungs- oder Minderungsrecht besteht und inwieweit Ein- und Umbauten im Objekt erlaubt sind. Wir unterstützen Sie vor, während und nach der Beendigung von gewerblichen Mietvertragsverhältnissen dabei,  Ihre Rechtslage richtig einzuschätzen und Vor- und Nachteile abzuwägen.  Beauftragen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei, geführt von Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M. noch heute mit der Prüfung oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Gewerbemiete.  

Pachtverträge

Das Pachtrecht erlaubt die umfangreiche Nutzung, insbesondere aber auch die Fruchtziehung aus dem Vertragsgegenstand. Klassischerweise wird die Pacht vereinbart, verbunden mit einer Schankerlaubnis bei Gastronomiebetrieben, größeren Wirtschaftseinheiten, wie Markthallen, bei  dem Betrieb von sanitären Anlagen oder bei (Banden-)Werbung oder im besonders geregelten Fall der Landpacht oder der Pacht von Kleingärten (Bundeskleingartengesetz). Bei der Unternehmens- oder Betriebspacht kann das die Überlassung der Betriebsmittel, Geschäftseinrichtung, Warenlager, Kundenstock, Gewerbeberechtigung und der Beschäftigten umfassen, mithin auch die des Betriebsgewinns. Es kommt daher auf die Interessenlage der Parteien an, ob sie nur die mit Vorteilen verbundene Gebrauchsüberlassung in Form der Miete vereinbaren wollen, oder einem Pächter darüber hinaus eingeräumt werden soll Früchte nach § 99 BGB aus dem Pachtgegenstand zu ziehen. Wir helfen Ihnen bei der Anbahnung und Gestaltung von Pachtverträgen, entwerfen Vertragsklauseln und machen Ihre Ansprüche aus dem Vertrag geltend. Beauftragen Sie die Kanzlei von Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M. (Immobilienrecht, Real Estate) wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für das Pachtrecht sind, die Wegnahme der Einrichtung prüfen möchten, Fragen zu Rücklassungspflichten oder der Kleingarten-Pacht haben.

 

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Gestaltungsrecht bei der Gewerbemiete nutzen

Im Gegensatz zu der Wohnraummiete, haben Gewerbemieterinnen hohe individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entwicklung des Mietvertrags und damit darauf, wie der gemietete Raum genutzt wird. Nicht selten wird man feststellen, dass der Mietvertrag eine Vielzahl verschiedene Regelungen aufweist und damit als Mischvertrag juristisch vielfältig ausgelegt werden kann. Gleichzeitig müssen sich gewerbliche Mieter bei Formularverträgen einer AGB-Klauselkontrolle stellen. Wir helfen Ihnen juristische Grauzonen zu schließen und so Planungssicherheit zu Ihrem Vorteil zu erreichen.

Gute Unternehmungen ermöglichen

Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten, dass gute Ideen auch tatsächlich verwirklicht werden können und bestehen bleiben. Der Rechtsstreit in der Gewerbemiete und in der Pacht wird nicht selten bestimmt durch ökonomische Beweggründe in einem wandelnden Umfeld. Wir sind der Überzeugung, dass in den meisten Fällen genug gegenseitiges Verständnis der Vertragsparteien aufgebracht werden kann, um einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden und außergerichtlich ein tragfähiges und nachhaltiges Ergebnis zu erzielen. Scheitert eine außergerichtliche Verständigung, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten umfassend und auch vehement vor Gericht.

Bei der gewerblichen Miete und Pacht stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei Fragen zur Mieterhöhung, Kündigungsrechten, Partei- und Mieterinnenwechseln, Weiter- und Untervermietungen, Vertragsanpassungen, Betriebskosten, Schadensersatz und Mängeln, Fristen und Schönheitsreparaturen, Werbeverträge, AGB’s und Sortiments- Klauseln und Konkurrenzschutz, Gewährleistungen und Haftung. Kommen Sie auf uns zu und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in der Kanzlei buero.malkus in der Leipziger Südvorstadt und sichern Sie sich Ihre rechtliche Position durch die qualifizierte Einschätzung eines Rechtsanwalt  ab.

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Faire Gebühren

Für Selbständige, kleine- und mittlere Unternehmen bieten wir eine, dem wirtschaftlichen Interesse angemessene Honorarvereinbarung oder Pauschalgebühr an und orientieren uns hier an den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Individuelle Stärken nutzen

Ihren Wettbewerbs- und Standortvorteil nehmen wir auch bei der Prüfung des juristischen Sachverhalts in den Blick. Auf der Grundlage einer genauen rechtlichen Prüfung gewichten wir die Argumente anhand des tatsächlichen Sachverhaltes und suchen Ihren Vorteil für eine starke rechtliche Positionierung.

Erreichbar wenn Sie uns brauchen

Für unsere Mandanten sind wir dann erreichbar, wenn wir gebraucht werden. Wir bereiten Verhandlungen vor und sind vor und nach Besprechungen für Sie erreichbar, damit Sie die aktuelle Situation immer juristisch richtig einschätzen können.