WEG und Wohnungseigentum
WEG als Sonderform des Eigentums
Das Wohnungseigentum ist in Deutschland eine Sonderform des Eigentums. Durch die Teilungserkärung ergibt sich das Gemeinschafts- und Sondereigentum, sowie die Miteigentums- und Stimmanteile an der aufgeteilten Immobilie. Die Rechte zum Erhalt und zur Entwicklung der Immobilie können in vielen Fällen nur gemeinsam mit den anderen Miteigentümern wahrgenommen und ausgeübt werden. Dies betrifft jedenfalls das Gemeinschaftseigentum (Bruchteilseigentum), also in der Regel die tragenden Wände, den Estrich, die Fenster, die Balkone und die Wohnungsabschlusstüren u.a. Regelmäßig kommt es vor, dass die Teilungserklärungen unzulässige Zuordnungen trifft und widriger Weise Sondereigentum und Sondernutzungsrechte mit einer entsprechenden Kostenquote für einzelne WEG Eigentümerinnen begründet.
Aufteilung von Globaleigentum in eine WEG – Erwerb vom Bauträger

“Das Aufstellen völlig „normaler“ Gartenzwerge auf einer im
Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche kann nicht
durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden.”
-Amtsgericht Recklinghausen, AZ: 9 II 65/95, Urteil vom 18.10.1995.
(mehr Gartenzwerg-Entscheidungen hier!)
Die Verwaltung der WEG und Überprüfung von Entscheidungen
Informiertes WEG- Wohnungseigentum
Durch viele Reformen unterliegt das WEG Recht in den letzten Jahren einem stetigen Wandel. Mit der Motivation energetische Sanierungen zu vereinfachen und Barrierefreiheit zu ermöglichen wurden neue Regelungen geschaffen, die die Rechte der Eigentümer und des Verwalters wesentlich neu ordnen. Wir helfen Ihnen dabei, die neuen gesetzlichen Regelungen und juristischen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und für sich zu nutzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer WEG, dann stehen wir Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner rund um das Wohnungseigentum zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, von der Terrasse bis hin zum Dachgarten den Überblick über Sondernutzungsrechte, Miteigentumsanteilen und Sondereigentum zu behalten und Ihre Rechte als Wohnungseigentümer wahrzunehmen.
Sind Sie persönlich verhindert an einer Eigentümerversammlung in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin teilzunehmen, können wir als Rechtsanwalt für Sie, stellvertretend an der Versammlung teilnehmen, ihre Beschlussanträge begründen und in Ihrem Namen abstimmen, teilen Sie uns den Termin über das Formular mit.
