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WEG und Wohnungseigentum

WEG als Sonderform des Eigentums

Das Wohnungseigentum ist in Deutschland eine Sonderform des Eigentums. Durch die Teilungserkärung ergibt sich das Gemeinschafts- und Sondereigentum, sowie die Miteigentums- und Stimmanteile an der aufgeteilten Immobilie. Die Rechte zum Erhalt und zur Entwicklung der Immobilie können in vielen Fällen nur gemeinsam mit den anderen Miteigentümern wahrgenommen und ausgeübt werden. Dies betrifft jedenfalls das Gemeinschaftseigentum (Bruchteilseigentum), also in der Regel die tragenden Wände, den Estrich, die Fenster, die Balkone und die Wohnungsabschlusstüren u.a. Regelmäßig kommt es vor, dass die Teilungserklärungen unzulässige Zuordnungen trifft und widriger Weise Sondereigentum und Sondernutzungsrechte mit einer entsprechenden Kostenquote für einzelne WEG Eigentümerinnen begründet.

Beauftragen Sie die Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M. mit der rechtlichen Überprüfung der WEG- Teilungserklärung, den Beschlüssen der Eigentümer und die Risiken von WEG Vereinbarungen vor und nach der WEG Eigentümerversammlung.

Aufteilung von Globaleigentum in eine WEG – Erwerb vom Bauträger

 
Möchten Sie Ihre Immobilie aufteilen, beraten wir Sie individuell, schon bei juristischen Fragen zum Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung unterstützen wir Sie bei der Formulierung der Teilungserklärung, der Aufstellung der Gemeinschaftsordnung und der Aufteilung der Miteigentumsanteile. Auf Wunsch entwerfen wir für Sie Kauf- oder Mietverträge zu den angelegten Wohn- oder Gewerberäumen und bereiten weitere Verträge und Vereinbarungen vor.
 
Sind Sie Teil der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft erläutern wir Ihnen das Procedere der Abnahme und klären über die Haftung sowie die Rechte in dem Verband der Eigentümergemeinschaft auf. Wir unterstützen Sie beim Verhandeln des Kaufvertrags, genau so wie bei Problemen bei der Übereignung durch den Bestandseigentümer oder dem Bauträger. In dringenden Fällen beantragen wir die einstweilige Sicherung Ihrer Rechte im Grundbuch mit dem Mittel der Vormerkung.
 
Wenden Sie sich bei Fragen zur Aufteilung oder Erwerb einer WEG-Einheit vertrauensvoll an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig.
 
Auch in Fällen der (privilegierten) Zwangsversteigerung stehen wir Ihnen gerne mit unserer Rechtsberatung zur Seite.

 

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“Das Aufstellen völlig „normaler“ Gartenzwerge auf einer im
Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche kann nicht
durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden.”

-Amtsgericht Recklinghausen, AZ: 9 II 65/95, Urteil vom 18.10.1995.
(mehr Gartenzwerg-Entscheidungen hier!)

Die Verwaltung der WEG und Überprüfung von Entscheidungen

Alle Entscheidungen betreffend der WEG sind der Eigentümerversammlung vorbehalten. In der Regel wird ein WEG-Verwalter schon durch die werdenden Wohnungseigentümer bestellt, welcher festgelegte Aufgaben der Verwaltung, wie die Erstellung des Wirtschaftsplans und die Jahresabrechnung übernimmt. Der Verband der Wohnungseigentümer trifft seine Entscheidungen, soweit festgelegt mit Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung durch Beschluss oder Vereinbarung. Regelmäßig kommt es zur Fragen der Bindungswirkung von Beschlüssen oder der Möglichkeit Vereinbarungen oder die Gemeinschaftsordnung nachträglich zu ändern, sowie des richtigen Vorgehens bei rechtswidrigen oder nichtigen Beschlüssen.
 
Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Bewertung der Entscheidungen der WEG- Eigentümerversammlung und des WEG-Verwalters. Wir beantworten Ihre Fragen zur Verwalterbestellung, Verwalterberufung, Kontrolle, Gewährleistung und Haftung genauso wie Ihre Fragen zur Prozessführungsbefugnis im Rechtsstreit, der Bindung von Entscheidungen gegenüber Rechtsnachfolgern, der nachträglichen Änderung einer Vereinbarung, Gebrauchsregelungen und Nutzungsänderungen sowie bei der Kollision mit dem Mietrecht.
 
Möchten Sie die Beschlussfassung über eine Instandsetzungsmaßnahme  herbeiführen oder das juristische Vorgehen für eine bauliche Veränderungen oder die Einschränkung eines Modernisierungsrechts im Einzelfall prüfen lassen, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Informiertes WEG- Wohnungseigentum

Durch viele Reformen unterliegt das WEG Recht in den letzten Jahren einem stetigen Wandel. Mit der Motivation energetische Sanierungen zu vereinfachen und Barrierefreiheit zu ermöglichen wurden neue Regelungen geschaffen, die die Rechte der Eigentümer und des Verwalters wesentlich neu ordnen. Wir helfen Ihnen dabei, die neuen gesetzlichen Regelungen und juristischen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und für sich zu nutzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer WEG, dann stehen wir Ihnen als kompetenter  und zuverlässiger Ansprechpartner rund um das Wohnungseigentum zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, von der Terrasse bis hin zum Dachgarten den Überblick über Sondernutzungsrechte, Miteigentumsanteilen und Sondereigentum zu behalten und Ihre Rechte als Wohnungseigentümer wahrzunehmen.

Sind Sie persönlich verhindert an einer Eigentümerversammlung in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin teilzunehmen, können wir als Rechtsanwalt für Sie, stellvertretend an der Versammlung teilnehmen, ihre Beschlussanträge begründen und in Ihrem Namen abstimmen, teilen Sie uns den Termin über das Formular mit.

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Informiert aufteilen

Wir helfen Ihnen bei der Aufteilung und bei dem Erwerb einer aufgeteilten Immobile. Wir erstellen für Sie die Gemeinschaftsordnung, die Teilungserklärung und treffen mit Ihnen die Bestimmungen zu den Miteigentumsanteilen.

WEG Verwaltung im Blick

Wir überprüfen die Rechtsverbindlichkeit von Entscheidungen der Eigentümerversammlung und lassen ggf. deren Nichtigkeit ggf. gerichtlich feststellen. Möchten Sie eine Entscheidung herbeiführen prüfen wir für Sie die rechtliche Ausgangssituation in Ihrem Fall. 

Vertretung in der  Eigentümerversammlung

Wir vertreten Sie bei Bedarf bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Als Rechtsanwälte dürfen wir in Ihrem Namen an der Eigentümerversammlung teilnehmen und abstimmen.