Wohnraum und Mietrecht
Wohnungsmiete – Schadensersatz – Mängelbeseitigung – Kündigungsrechte – Untervermietung
Wohnungsmiete
Die meisten Menschen in Deutschland, mitunter auch Vermieter wohnen zur Miete. Grundlage hierfür ist in den allermeisten Fällen ein privatrechtlicher Wohnraummietvertrag. Die Überlassung von Wohnraum erfolgt in der Regel gegen Entgelt und unterscheidet sich soweit als Miete von der unentgeltlichen Leihe. Gleichwohl gehen aus dem Vertrag über Wohnraum immer Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien hervor. Kommt es zu Störungen in der Vertragsbeziehung, etwa auf Grund von Schäden, Mängel oder aus unverschuldeten Gründen unterstützen wir Sie, ebenso wie bei Fragen zu Kündigungen-, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Fällen der Untervermietung oder Modernisierungen an der Wohnimmobilie als Ihr Rechtsanwalt in Leipzig und in der Region.
Gerne beraten wir Sie bereits vor Abschluss des Miet-, Untermiet- oder Leihvertrags über mögliche Risiken und Pflichten aus dem Vertrag, der sog. Mietpreisbremse, sowie über Gestaltungs- und Absicherungsmöglichkeiten. Hinterlassen Sie noch heute Ihre Terminanfrage bei buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei im Formular [Formularlink].

Das Vertragsverhältnis über Wohnraum ist gesetzlich ausdrücklich geregelt, der Wohnraummieterin kommt dabei ein besonderer Schutz in dem gegenseitigen Vertragsverhältnis zu. Die Vermieterin kann, auf Grund der engen Bindung an den Mieter ihre Ansprüche dagegen vereinfacht durchsetzen. Beiden Parteien obliegt nach dem Gesetz die Verantwortung für das Gelingen dieses auf Dauer angelegten, vertraglichen Schuldverhältnises.

Wohnraum mieten und vermieten
Das Wohnraummietverhältnis ist nach dem Gesetz auf unbestimmte Zeit angelegt, schon deswegen ist es natürlich, dass es im Lauf der Vertragsbeziehung zu Verschleiß an Einrichtung kommt. Je nach Vertragsgestaltung muss eine Partei die Mängelbeseitigung tatsächlich übernehmen oder die Kosten hierfür tragen. Auch (energetische) Sanierungen, Renovierungen und Aufwertungen stellen die Vertragsparteien regelmäßig vor rechtliche Herausforderung.
Wir beraten Sie zu Fragen wie die Minderung der gesetzlichen Miete bei Mängeln, Mängelbeseitigung, Untermietverträge und Vertragsübernahmen, Betriebskostenabrechnungen, Schäden und Kautionen sowie zu Kündigungen und Räumungsansprüche. Wir prüfen in Ihrem Mietverhältnis Ihre Ansprüche und machen Ihre juristisch geprüften Forderung gegenüber der Gegenseite geltend. Beauftragen Sie heute unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig damit, Ihre Ansprüche in und aus dem Mietverhältnis zu prüfen und geltend zu machen.
Kommt es zu einem Rechtsstreit beraten wir Sie kompetent über Ihre Rechte und Risiken, wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner und legen im Bedarfsfall Klage vor dem zuständigen Gericht ein, oder verteidigen Sie gegen die gerichtlich geltend gemachten Ansprüche, auch in Fällen der Räumungsklage oder Unterlassung.

Besondere Fallkonstellationen bedürfen individuelle Lösungen
Wohnraum mit gegenseitiger Verantwortung
Das Wohnraummietverhältnis geht für beide Parteien mit Verantwortung einher. Wir legen Wert auf eine faire Mieter-Vermieterbeziehung und kennen die Bedeutung des, auch durch das Grundgesetz geschützten eigenen Zuhauses. Im Streitfall unterstützen wir Sie daher professionell und konsequent bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Gerne können Sie sich bei Fragen zur Mieterhöhung, in Fällen der Kündigung und der Räumung sowie bei Schadensersatzansprüchen oder der in Sachsen neu eingeführten Mietpreisbremse an uns wenden.
