Deprecated: Return type of HM\BackUpWordPress\CleanUpIterator::accept() should either be compatible with FilterIterator::accept(): bool, or the #[\ReturnTypeWillChange] attribute should be used to temporarily suppress the notice in /var/www/vhosts/malkus.lawyer/httpdocs/wp-content/plugins/backupwordpress/classes/class-path.php on line 455
Strafverteidigung – buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig Skip to content

Strafverteidigung

Verteidigung gegen staatliche Beschuldigungen oder Anklagen in Ermittlungs- und Strafverfahren; Begleitung von Zeugen und Geschädigten.

Als Strafverteidiger übernehmen wir Ihre Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren.

Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Sie können uns telefonisch unter 0341 / 684 184 68 erreichen oder uns eine – vorzugsweise verschlüsselte – E-Mail an buero@malkus.lawyer senden.

Unsere Erreichbarkeit erstreckt sich über 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag. Wir werden zeitnah auf Ihre Anfrage reagieren. Bitte verwenden Sie die angegebene Notfall-Handynummer nur in akuten strafrechtlichen Notfällen wie Festnahmen, Haus- oder Wohnungsdurchsuchungen oder ähnlichen dringenden Situationen.

Kontakt:
Hier klicken, um uns zu kontaktieren

Ihr Partner in Rechtsangelegenheiten

Ermittlungsverfahren

Werden Ihnen von der Polizei strafrechtliche Vorwürfe gemacht oder sind Sie in einen Konflikt geraten, der eine mögliche strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben könnte? In solchen Situationen können Sie sich voller Vertrauen an Strafverteidiger Max Malkus, LL.M. wenden. Als erfahrene Strafverteidiger überprüfen wir die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, erhalten Einblick in die Ermittlungsakten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie – und das bereits bei einer polizeilichen Vorladung oder einem Strafbefehl.
 
Vielleicht benötigen Sie lediglich eine umfassende rechtliche Beratung, um Ihre Angelegenheit zu klären? Oder Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Strafverteidigung, um in der Hauptverhandlung einen Freispruch zu erwirken? Wir informieren Sie umfassend über die möglichen Verteidigungsoptionen, die Auswirkungen auf Ihr polizeiliches Führungszeugnis und die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung.
 

Wir verteidigen u.A. in folgenden Deliktsbereichen und Tatbeständen:

 Jugendstrafrecht,  Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWiGs), Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, Beleidigung und Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Hausfriedensbruch, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, Körperverletzungsdelikte, Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Landfriedensbruch, Unterstützung einer kriminellen Vereinigungen,  Nötigung. Sachbeschädigung, Brandstiftung, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Straßen- oder Luftverkehr, u.v.a.

Wir verteidigen Sie im Straf- und Ermittlungsverfahren!

In Leipzig gibt es einen Anwalt, der sich gleichermaßen im Mietrecht und im Strafrecht auskennt: Max Malkus, LL.M. (Immobilienrecht/Real Estate). In unserer angesehenen Kanzlei "buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei" zeigt er, wie er Mandanten in Leipzig durch selbst die kompliziertesten rechtlichen Herausforderungen führt. Seine Expertise erstreckt sich auf beide Rechtsgebiete, und sein Engagement für individuelle Lösungen ist unvergleichlich.

Strafbefehl

Nach Erlass eines Strafbefehls legen wir in Ihrem Namen Einspruch ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie. Ein Strafbefehl führt zu einer Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung, wodurch Zeugen nicht vom Angeklagten befragt werden können und eigene Entlastungsbeweise nicht mehr vorgebracht werden können. Das Gericht fällt sein Urteil in solchen Fällen anhand der vorliegenden Aktenlage.

Der Strafbefehl wird in der Regel postalisch zugestellt und wird nach zwei Wochen wirksam, sofern kein Einspruch eingelegt wird. In einigen Situationen kann ein Strafbefehl eine Möglichkeit sein, unauffällig aus einer unangenehmen Lage herauszukommen, obwohl er wie eine Verurteilung wirkt. Sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen können durch einen Strafbefehl verhängt werden. In anderen Fällen beraubt ein Strafbefehl die Angeklagte oder den Angeklagten der Möglichkeit, Einfluss auf das Strafverfahren in einer Hauptverhandlung zu nehmen. In solchen Fällen ist es ratsam, Einspruch einzulegen.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um zu entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wir erörtern, ob der Einspruch sich auf die Strafe allein oder auch auf den Schuldspruch selbst beziehen sollte und welche Auswirkungen der Einspruch auf eine mögliche folgende Verhandlung haben kann.

Der Strafbefehl wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig.
Nur bei rechtzeitigem Einspruch kann die Strafe reduziert oder eine Verurteilung noch werden.
Der Einspruch kann auf die Höhe der Strafe reduziert werden
Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl wird eine Hauptverhandlung terminiert und der Strafprozess im Hauptverfahren durchgeführt.

Strafprozess (Hauptverfahren)

Wenn gegen Sie Anklage erhoben wird, übernehmen wir die Verteidigung im Strafprozess und vor dem Strafrichter aufgrund der strafrechtlichen Vorwürfe. Wir bereiten die Hauptverhandlung, die Beweismittel und eigene Prozessanträge sorgfältig mit Ihnen vor. Abhängig von den Umständen des Falls verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung und stellen Beweisanträge sowie alle erforderlichen Anträge zur Verteidigung.

Wenn Sie Fragen zum materiellen Strafrecht oder zum Strafverfahrensrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für einen unabhängigen Strafverteidiger und vertrauen Sie auf Max Malkus, LL.M. Als Strafverteidiger verteidigen wir unsere Mandanten im Großraum Leipzig und bundesweit vor Gerichten, Behörden, der Polizei und Staatsanwaltschaften.

Wenn Ihnen ein schwerwiegender Vorwurf gemacht wird, sind wir auch in der Funktion des Pflichtverteidigers uneingeschränkt für Sie da.
 
 
Im Strafprozess ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Anklagevorwurf vor Gericht zu beweisen.
Im Strafverfahren hat der Angeklagte eigene Rechte und muss vom Gericht angehört werden. Er hat das Recht zu schweigen, eigene Anträge zur Beweisaufnahme zu stellen und Zeugen sowie Sachverständige zu befragen.
Unter keinen Umständen muss der Angeklagte an seiner eigenen Verurteilung  mitwirken.
Im Strafverfahren dienen zur Sachaufklärung nur Zeugen, Spuren, Gutachten und Tatmittel als Beweismittel. Indizien werden nur in Ausnahmefällen zugelassen, wenn sie in gehäufter Form vorliegen und das Gericht daraus eine schlüssige Indizienkette ableitet
Wenn der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, ist das Gericht verpflichtet, einen Dolmetscher unentgeltlich hinzuzuziehen.

 

_M7A3986

Rechtsmittel: Berufung oder Revision

Die Entscheidung des Strafgerichts kann ebenfalls von einer höheren Rechtsmittelinstanz überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Abhängig von den Umständen kann es erforderlich sein, die Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme zur Klärung des tatsächlichen Sachverhalts in der Berufungsinstanz erneut durchzuführen oder eine Revision gegen ein Urteil schriftlich zu begründen. Wir unterstützen Sie bei der Einlegung der Rechtsmittel und der Bewertung der Erfolgsaussichten und begleiten Sie in die Berufungs- oder Revisionsinstanz.

Kontakt:
Hier klicken, um uns zu kontaktieren

Im Rahmen einer Revision prüft ein höheres Gericht die Entscheidung der unteren Instanzen auf mögliche Rechtsfehler. Dies geschieht auf Basis einer ausführlichen schriftlichen Revisionsbegründung.
Das Strafurteil wird ohne Einspruch 1 Woche nach Urteilsverkündung rechtskräftig.
Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bei einer Berufung wird die Hauptverhandlung einschließlich der Beweisaufnahme vor einem anderen Gericht erneut durchgeführt.

 

Lässige Rechtsberatung in Leipzig: Max Malkus ist Ihr Anwalt für Mietrecht und Strafrecht, der in Leipzig eine entspannte Atmosphäre schafft. Hier erhalten Sie erstklassige Beratung, ohne dabei die Lockerheit zu verlieren.

Strafvollstreckung

In Deutschland enden die meisten Urteile mit Geldstrafen, die in Tagessätzen für den rechtskräftig Verurteilten festgelegt werden. Die Anzahl der Tagessätze wird vom Gericht bestimmt, während die Höhe der einzelnen Tagessätze vom geschätzten Einkommen des Verurteilten abhängt. Falls die Geldstrafe nicht in Raten gezahlt werden kann, besteht die Gefahr einer Ersatzfreiheitsstrafe, die unter Umständen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden kann.

Wenn Sie bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, stehen wir Ihnen für Fragen zum Bewährungs- und Strafvollstreckungsrecht zur Verfügung. Bei Verurteilungen von bis zu 6 Monaten ist die Strafaussetzung zur Bewährung die Regel und geht oft mit Auflagen, Weisungen und Meldeauflagen einher. Bei Nichtbefolgung dieser Auflagen droht der Bewährungswiderruf. Wir unterstützen Sie sowohl während der Bewährungszeit als auch bei Anträgen zur Haftprüfung und zur Aussetzung der weiteren Haftvollstreckung oder vorzeitigen Haftentlassung.

Wenn Ihnen Maßregeln zur Besserung und Sicherung auferlegt wurden, beraten wir Sie in Bezug auf Themen wie Fahrerlaubnisentziehung, Berufsverbot, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Führungsaufsicht.
 
"Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Das Gericht entscheidet über die Anzahl der Tagessätze, während die Höhe der Tagessätze vom Einkommen des Verurteilten abhängt.
Im Allgemeinen wird eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt, was bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich ist
Im Rahmen von Bewährungsauflagen werden sowohl Auflagen als auch Weisungen verhängt. Auflagen dienen der Genugtuung und Sühne für die begangene Straftat, während Weisungen darauf abzielen, auf den Verurteilten einzuwirken und zukünftige Straftaten zu verhindern
Im Rahmen von Maßregeln zur Besserung und Sicherung kann die Fahrerlaubnis entzogen undder Führerschein als Nebenfolge eingezogen werden.Kontakt:Hier klicken, um uns zu kontaktieren

 

Effizientes Backoffice-Team in Aktion

Kontaktiere uns

© 2022/23 malkus.lawyer / design by farbenspielerei.net

Impressum / Datenschutz / Fotos