Strafverteidigung
Als Strafverteidiger übernehmen wir Ihre Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren.
Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Sie können uns telefonisch unter 0341 / 684 184 68 erreichen oder uns eine – vorzugsweise verschlüsselte – E-Mail an buero@malkus.lawyer senden.
Unsere Erreichbarkeit erstreckt sich über 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag. Wir werden zeitnah auf Ihre Anfrage reagieren. Bitte verwenden Sie die angegebene Notfall-Handynummer nur in akuten strafrechtlichen Notfällen wie Festnahmen, Haus- oder Wohnungsdurchsuchungen oder ähnlichen dringenden Situationen.
Ermittlungsverfahren
Wir verteidigen u.A. in folgenden Deliktsbereichen und Tatbeständen:
Jugendstrafrecht, Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWiGs), Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, Beleidigung und Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Hausfriedensbruch, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, Körperverletzungsdelikte, Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Landfriedensbruch, Unterstützung einer kriminellen Vereinigungen, Nötigung. Sachbeschädigung, Brandstiftung, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Straßen- oder Luftverkehr, u.v.a.
Strafbefehl
Nach Erlass eines Strafbefehls legen wir in Ihrem Namen Einspruch ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie. Ein Strafbefehl führt zu einer Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung, wodurch Zeugen nicht vom Angeklagten befragt werden können und eigene Entlastungsbeweise nicht mehr vorgebracht werden können. Das Gericht fällt sein Urteil in solchen Fällen anhand der vorliegenden Aktenlage.
Der Strafbefehl wird in der Regel postalisch zugestellt und wird nach zwei Wochen wirksam, sofern kein Einspruch eingelegt wird. In einigen Situationen kann ein Strafbefehl eine Möglichkeit sein, unauffällig aus einer unangenehmen Lage herauszukommen, obwohl er wie eine Verurteilung wirkt. Sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen können durch einen Strafbefehl verhängt werden. In anderen Fällen beraubt ein Strafbefehl die Angeklagte oder den Angeklagten der Möglichkeit, Einfluss auf das Strafverfahren in einer Hauptverhandlung zu nehmen. In solchen Fällen ist es ratsam, Einspruch einzulegen.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um zu entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wir erörtern, ob der Einspruch sich auf die Strafe allein oder auch auf den Schuldspruch selbst beziehen sollte und welche Auswirkungen der Einspruch auf eine mögliche folgende Verhandlung haben kann.
Strafprozess (Hauptverfahren)
Wenn gegen Sie Anklage erhoben wird, übernehmen wir die Verteidigung im Strafprozess und vor dem Strafrichter aufgrund der strafrechtlichen Vorwürfe. Wir bereiten die Hauptverhandlung, die Beweismittel und eigene Prozessanträge sorgfältig mit Ihnen vor. Abhängig von den Umständen des Falls verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung und stellen Beweisanträge sowie alle erforderlichen Anträge zur Verteidigung.
Wenn Sie Fragen zum materiellen Strafrecht oder zum Strafverfahrensrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für einen unabhängigen Strafverteidiger und vertrauen Sie auf Max Malkus, LL.M. Als Strafverteidiger verteidigen wir unsere Mandanten im Großraum Leipzig und bundesweit vor Gerichten, Behörden, der Polizei und Staatsanwaltschaften.
Rechtsmittel: Berufung oder Revision
Strafvollstreckung
In Deutschland enden die meisten Urteile mit Geldstrafen, die in Tagessätzen für den rechtskräftig Verurteilten festgelegt werden. Die Anzahl der Tagessätze wird vom Gericht bestimmt, während die Höhe der einzelnen Tagessätze vom geschätzten Einkommen des Verurteilten abhängt. Falls die Geldstrafe nicht in Raten gezahlt werden kann, besteht die Gefahr einer Ersatzfreiheitsstrafe, die unter Umständen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden kann.
Wenn Sie bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, stehen wir Ihnen für Fragen zum Bewährungs- und Strafvollstreckungsrecht zur Verfügung. Bei Verurteilungen von bis zu 6 Monaten ist die Strafaussetzung zur Bewährung die Regel und geht oft mit Auflagen, Weisungen und Meldeauflagen einher. Bei Nichtbefolgung dieser Auflagen droht der Bewährungswiderruf. Wir unterstützen Sie sowohl während der Bewährungszeit als auch bei Anträgen zur Haftprüfung und zur Aussetzung der weiteren Haftvollstreckung oder vorzeitigen Haftentlassung.