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Strafverteidigung

Verteidigung gegen staatliche Beschuldigungen oder Anklagen in Ermittlungs- und Strafverfahren; Begleitung von Zeugen und Geschädigten.

Als Strafverteidiger übernehmen wir Ihre Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Rufen Sie uns an (Telefon), oder schreiben Sie uns hierzu eine -sehr gerne verschlüsselte –Email.

Sie erreichen uns an 7 Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag per Telefon 0341 / 684 184 68 oder via Mail an buero@malkus.lawyer. Wir nehmen zeitnahe den Kontakt zu Ihnen auf. Bitte wählen Sie die angegebene Notfall-Handynummer nur in akuten strafrechtlichen Notfällen wie der Festnahme, Haus- oder Wohnungsdurchsuchung oder in vergleichbaren Fällen.

Strafverteidigung

Strafbefehl

Nach dem Erlass eines Strafbefehls legen wir in Ihrem Namen Einspruch ein und erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Bei einem Strafbefehl ergeht eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Die  Zeugen können durch den Angeklagten nicht befragt, eigene Beweismittel zur Entlastung nicht mehr eingebracht werden. Das Gericht entscheidet in diesen Fällen nach (bekannter) Aktenlage.

Der Strafbefehl wird in der Regel postalisch zugestellt und wird ohne Einspruch nach zwei Wochen wirksam. In einigen Fällen kann der Strafbefehl die günstige Möglichkeit sein aus einer unangenehmen Situation ohne viel Aufsehen “herauszukommen”, gleichwohl wirkt er wir eine Verurteilung. Nicht nur Geldstrafen, auch Gefängnisstrafen können mit einem Strafbefehl verhängt werden. In anderen Fällen nimmt der Strafbefehl der oder dem Angeklagte(n) die Möglichkeit in der  Hauptverhandlung Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen. Dann gilt es: Einspruch einlegen!

Wir beraten Sie, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall Sinn ergibt, ob der Einspruch sich nur gegen die Strafe und/oder auch gegen den Schuldspruch selbst richten sollte und darüber, welche Folgen der Einspruch für ein folgende Verhandlung hat.

Der Strafbefehl wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig.
Nur bei rechtzeitigem Einspruch kann die Strafe reduziert oder eine Verurteilung noch werden.
Der Einspruch kann auf die Höhe der Strafe reduziert werden
Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl wird eine Hauptverhandlung terminiert und der Strafprozess im Hauptverfahren durchgeführt.
Strafverteidigung

Strafprozess (Hauptverfahren)

Ist die Anklage gegen Sie erhoben, übernehmen wir auf Grund des strafrechtlichen Vorwurfs die Verteidigung im Strafprozess und vor dem Strafrichter. Wir bereiten die Hauptverhandlung, die Beweismittel und eigene Prozessanträge mit Ihnen vor. Je nach der Lage des Sachverhalts verteidigen wir Sie in der  Hauptverhandlung und stellen Beweisanträge und die zur Verteidigung gebotenen Anträge.

Kommen Sie bei Fragen aus dem materiellen Strafrecht oder dem Strafverfahrensrecht auf uns zu. Wählen Sie einen unabhängigen Strafverteidiger und lassen Sie sich durch Max Malkus, LL.M. verteidigen. Im Großraum Leipzig sowie deutschlandweit verteidigen wir unsere Mandanten  als Strafverteidiger vor Gerichten, Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaften auf.

Wird Ihnen ein schwerwiegender Vorwurf gemacht, stehen wir Ihnen auch in der Funktion des Pflichtverteidigers unabhängig zur Seite.

 

Die Staatsanwaltschaft muss dem Gericht im Strafprozess den Anklagevorwurf beweisen.
Der Angeklagte hat eigene Rechte im Strafverfahren und muss von dem Gericht angehört werden. Er darf schwiegen, eigene Anträge zur Beweisaufnahme stellen und Zeugen und Sachverständige befragen. 
Unter keinen Umständen muss der Angeklagte an seiner eigenen Verurteilung  mitwirken.
Als Beweismittel im Strafverfahren kommen zur Sachaufklärung nur Zeugen, Spuren, Gutachten und Tatmittel in Betracht.  Indizien sind nur in Ausnahmefällen wenn diese gehäuft vorliegen und das Gericht hieraus eine Indizienkette schlussfolgert zulässig.
Ist der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig, muss das Gericht einen Dolmetscher unentgeltlich beiziehen.

 

Rechtsmittel

Auch die Entscheidung des Strafgerichts kann durch eine höhere Rechtsmittelinstanz überprüft und abgeändert werden. Je nachdem, ob die Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme zur Aufklärung des tatsächlichen Sachverhalts noch einmal in der Berufung durchgeführt werden muss, oder es gilt eine Revision gegen ein Urteil schriftlich zu begründen. Wir stehen Ihnen bei der Einlegung und Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsmittel zur Seite und gehen mit Ihnen in die die Berufungs- oder Revisionsinstanz.

 

Das Strafurteil wird ohne Einspruch 1 Woche nach Urteilsverkündung rechtskräftig.
Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann immer noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
In der Berufung wird die Hauptverhandlung  und damit die Beweisaufnahme vor einem anderen Gericht wiederholt.
In der Revision überprüft das höherrangige Gericht die Entscheidung der unteren Instanzen auf Rechtsfehler auf Grundlage einer ausführlichen schriftlichen Revisionsbegründung.

 

Strafvollstreckung

Die meisten Urteile in Deutschland enden mit einer Geldstrafe nach Tagessätzen für den rechtskräftig Verurteilten. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt dabei das Gericht, die Höhe der einzelnen Tagessätze richtet sich nach dem geschätzten Einkommen des Verurteilten. Kann die Geldstrafe auch nicht in Raten aufgebracht werden, droht die Ersatzfreiheitsstrafe, die sich u.U. durch gemeinnützige Arbeit abwenden lässt.

Sind Sie rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden, helfen wir Ihnen bei Fragen zum Bewährungs- und Strafvollstreckungsrechts. Die Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Verurteilung von bis zu 6 Monaten die Regel und wird regelmäßig mit Auflagen, Weisungen und Meldeauflagen verbunden, bei Nichtbefolgung droht der Bewährungswiderruf. Wir unterstützen Sie außerhalb der Bewährungszeit bei den Anträgen zur Haftprüfung und Anträgen zur Aussetzung der weiteren Haftvollstreckung bzw. vorzeitigen Haftentlassung.

Sind Ihnen Maßregeln zur Besserung und Sicherung auferlegt worden, beraten wir Sie bei Ihren Fragen zur Fahrerlaubnisentziehung, Berufsverbot Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und zur Führungsaufsicht.

Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen, über die Anzahl der Tagessätze entscheidet das Gericht, über die Höhe der Tagessätze das Einkommen des Verurteilten
Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten wird in der Regel zur Bewährung ausgesetzt, möglich ist dies bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. 
Als Bewährungsauflagen werden Auflagen und Weisungen verhängt. Auflagen dienen der Genugtuung und der Sühne der Straftat, Weisungen sollen auf den Verurteilten einwirken und künftige Straftaten verhüten. 
Die Fahrerlaubnis kann als Maßregel zur Besserung und Sicherung entzogen, der Führerschein als Nebenfolge eingezogen werden.

 

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