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§ 242 BGB

Der § 242 BGB („Leistung nach Treu und Glauben“) ist eine der wichtigsten Generalklauseln im deutschen Zivilrecht. Er verpflichtet Vertragsparteien dazu, ihre Rechte und Pflichten nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auszuüben. Damit spielt § 242 BGB in nahezu allen Bereichen eine Rolle – vom Mietrecht über das Immobilienrecht bis hin zum allgemeinen Vertragsrecht. Die Kanzlei buero.malkus in Leipzig erklärt die Bedeutung dieser Vorschrift, bespricht aktuelle Rechtsprechung und vertritt Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach § 242 BGB – in Leipzig und bundesweit.

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