Brandstiftung – juristische Grundlagen einfach erklärt – Wann wird aus Feuer ein Verbrechen?

Wenn irgendwo ein Feuer ausbricht, denken viele sofort an tragische Unfälle. Doch manchmal steckt mehr dahinter: Vorsätzliche Brandstiftung ist eine schwere Straftat – mit weitreichenden Folgen, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Täter. Aber was genau bedeutet „Brandstiftung“ im rechtlichen Sinne? Und worauf kommt es an, wenn der Vorwurf im Raum steht?

 

Brandstiftung ist nicht gleich Brandstiftung

Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet mehrere Formen der Brandstiftung:

  • (Einfache) Brandstiftung (§ 306 StGB) betrifft das Inbrandsetzen oder die Zerstörung fremder Sachen wie Gebäude, Fahrzeuge oder Wälder​.

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB) liegt vor, wenn etwa Wohnhäuser, Kirchen oder Gebäude, in denen sich regelmäßig Menschen aufhalten, betroffen sind​.
  • Dabei reicht es für eine Strafbarkeit häufig schon, wenn ein Feuer gelegt wird – selbst wenn der Brand nicht vollständig ausbricht oder gelöscht werden kann​, können die schweren Folgen des § 306a StGB an den genannten Einrichtungen und Gebäuden auch durch Gase, Hitze oder Löschwasser eintreten.

 

„In Brand setzen“ – eine genaue Definition

Ein Gebäude gilt als in Brand gesetzt, wenn ein wesentlicher Teil des Gebäudes selbstständig weiterbrennt, ohne dass das ursprüngliche Zündmittel noch wirkt​. Es genügt nicht, dass es einmal kurz auflodert – das Feuer muss sich eigenständig halten. Gerade bei Wohngebäuden wird dabei besonders genau hingeschaut: Maßgeblich ist, ob das Feuer Bereiche trifft, die für den Aufenthalt, die Nahrungsversorgung oder das Schlafen unerlässlich sind.

 

Teilweise Zerstörung – mehr als nur ein Kratzer

Nicht jeder Schaden reicht aus. Eine „teilweise Zerstörung“ liegt nur vor, wenn das Gebäude oder ein wesentlicher Teil davon für eine nicht unerhebliche Zeit unbrauchbar wird​ Kleinigkeiten wie etwas Ruß oder ein kaputter Türrahmen genügen nicht. Aber: Wenn z.B. eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wegen Brandschäden längere Zeit nicht bewohnbar ist, kann bereits von einer schweren Brandstiftung gesprochen werden – auch dann wenn kein Gebäude gebrannt hat, sondern „nur“ ein Feuer an irgendeiner Stelle diese Folgen herbeigeführt hat – so der Bundesgerichtshof.

 

Das Ziel der Vorschriften ist: Schutz von Leben und Gesundheit​- Schon die abstrakte Gefahr – nicht erst ein tatsächlicher Personenschaden – rechtfertigt nach Auffassung des Gesetzgebers die hohe Strafandrohung.

Deshalb drohen bei schwerer Brandstiftung mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe​, in gravierenden Fällen auch deutlich mehr.

 

Was tun bei einem Brandstiftungsverdacht?

Ein Brandstiftungsvorwurf trifft Beschuldigte oft unerwartet – und kann dramatische Folgen für Freiheit, Existenz und Versicherungsansprüche haben.

Deshalb ist überlegtes Handeln wichtig:

  1. Keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Versicherung.
  2. Frühzeitig anwaltliche Beratung suchen.
  3. Verteidigungsstrategie professionell vorbereiten.

Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite – von der ersten Anhörung vor der Polizei bis zum Abschluss des Verfahrens.Ihr Anliegen verdient eine durchdachte und engagierte Verteidigung. Kontaktieren Sie mich gerne.