Verleumdung nach § 187 StGB: Schutz vor Rufschädigung und falschen Behauptungen

Es ist sinnvoll, die verschiedenen Facetten strafrechtlicher Tatbestände zu verstehen, insbesondere jene, die die Persönlichkeitsrechte und den Ruf einer Person betreffen. Einer dieser relevanten Straftatbestände ist die Verleumdung gemäß § 187 StGB. Dieser Paragraph schützt Personen vor bewusst falschen und ehrenrührigen Behauptungen über ihre Person.

Was bedeutet „Verleumdung“ gemäß § 187 StGB?

Unter Verleumdung versteht man das vorsätzliche Verbreiten oder Behaupten von unwahren Tatsachen über eine dritte Person mit dem Ziel, deren Ruf zu schädigen. Im Gegensatz zur üblen Nachrede muss die falsche Behauptung oder Verbreitung bei der Verleumdung „wider besseren Wissens“ erfolgen. Das bedeutet, dass der Täter bewusst und wissentlich Falschinformationen verbreitet.

Die wesentlichen Elemente der Verleumdung

Um strafbar zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Objektiver Tatbestand

  • Unwahre Behauptung einer Tatsache: Die Behauptung muss konkret und nachweisbar falsch sein. Selbst wenn eine Behauptung auf scheinbaren Fakten basiert, aber dennoch unwahr ist, kann sie als Verleumdung betrachtet werden.
  • Fähigkeit, den Ruf zu schädigen: Die unwahre Behauptung muss geeignet sein, den Ruf der betroffenen Person zu verächtigen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Ebenso kann sie das Vertrauen in finanzielle Angelegenheiten gefährden.

Subjektiver Tatbestand

  • Vorsätzliches Handeln: Der Täter muss bewusst und wissentlich die Unwahrheit verbreiten oder behaupten. Es reicht nicht aus, wenn er lediglich Zweifel an der Wahrheit hatte; er muss sicher und bewusst falsche Informationen weitergeben.

Strafen und Rechtsfolgen

Die Verleumdung nach § 187 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei öffentlicher Begehung der Tat oder durch Verbreitung von Schriften erhöht sich das Strafmaß.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Verleumdung ein absolutes Antragsdelikt ist. Das bedeutet, dass das Strafverfahren nur auf Antrag des Geschädigten oder seiner gesetzlichen Vertreter eingeleitet wird.

Unterschiede zwischen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung

Es besteht oft Verwirrung über die Unterschiede zwischen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung:

  • Verleumdung: Behauptung unwahrer Tatsachen über eine Person.
  • Üble Nachrede: Verbreiten von unwahren Tatsachen, jedoch ohne das Wissen um deren Unwahrheit.
  • Beleidigung: Äußerung von Werturteilen gegenüber einer Person.

Die Verleumdung stellt somit eine schwerwiegende Form der Rufschädigung durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen dar.

Zusammenfassung

Verleumdung ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand, der darauf abzielt, das Ansehen und den Ruf einer Person durch bewusst falsche Behauptungen zu schädigen. Die Konsequenzen für Verleumdung können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Es ist wichtig, zwischen Meinungsäußerungen, übler Nachrede und Verleumdung zu differenzieren, um die rechtlichen Implikationen besser zu verstehen und zu vermeiden.

Für rechtliche Beratung oder bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit Verleumdung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.