Rechtsanwalt Malkus im Bundestag, Anhörung zum Gesetzesentwurf im Rechtsausschuss am 17.04.2023

Rechtsanwalt Max Malkus zum Thema Containern im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Am Montag, den 17.04.2023 nimmt Rechtsanwalt Malkus, LL.M. Stellung zum Gesetzesentwurf „Entkriminalisierung von Containern“. Wie bereits im Jahr 2020 ist der Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M. vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen worden, am 17.04.2023 eine Stellungnahme zum Gesetztesentwurf über die Entkriminalisierung des Containerns  (Bundestags Drucksache 20/4421) abzugeben.


„Der Leipziger Rechtsanwalt Max Malkus, ebenfalls von den Grünen vorgeschlagen, sagte, Containern sei kein Randproblem. Er teile nicht die Ansicht, dass Lebensmittel, in dem Moment, wenn sie im Mülleimer landen, zu Abfall werden, denn sie könnten wieder entwidmet werden. Er würde auch EU-Recht dagegen halten. Insgesamt könne man sagen, dass das EU-Recht einer Entkriminalisierung von Containern nicht entgegensteht. Sozialwidrig sei das Widmen von Lebensmitteln zu Abfällen, und nicht umgekehrt das Retten von Lebensmitteln. Da müsse man ansetzen, da sei bisher leider nichts passiert.“












Schriftliche Stellungnahme aus dem Jahr 2020: hier