Urteilsbesprechung: Formularmäßige Auferlegung von Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten auf den Mieter
Urteil: BGH, 6. April 2005 – XII ZR 158/01
Hintergrund: Die Klägerin verlangt von den Beklagten restliche Nebenkosten für die Jahre 1992 bis 1997 aus einem Mietvertrag über Gewerberäume in einem Einkaufszentrum. Der Mietvertrag sieht vor, dass sämtliche Nebenkosten, einschließlich der Instandhaltung und Gemeinschaftsanlagen, anteilig auf die Mieter umgelegt werden.
Entscheidung des BGH: Das Gericht urteilte, dass die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ohne Begrenzung der Höhe gegen § 9 AGBG/§ 307 Abs. 1, 2 BGB verstößt. Eine unbeschränkte Übertragung dieser Kosten auf den Mieter benachteiligt ihn unangemessen.
Begründung: Die Klausel überträgt dem Mieter Kosten, die nicht durch seinen Mietgebrauch verursacht sind, und zwar ohne Begrenzung der Höhe. Dadurch werden ihm nicht zurechenbare und in der Höhe nicht vorhersehbare Kosten auferlegt, was gegen das gesetzliche Leitbild verstößt.
Konsequenz: Die unwirksame Regelung in Ziff. 7.1 des Mietvertrags betrifft nicht die gesamte Klausel, sondern nur die betreffenden Regelungsteile. Das Gericht verwies den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurück, damit die Klägerin die Abrechnung dem wirksamen Klauselrest anpassen kann.
Bei Fragen oder für weitere Informationen zu diesem Urteil stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.