Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB – Therapie statt Haft?

Nicht alle Personen, die eine Straftat begehen, werden automatisch inhaftiert. Wenn eine Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen vorliegt und die Straftat in direktem Zusammenhang damit steht, kann das Gericht anstelle einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen. Doch wann geschieht das genau – und was bedeutet es für die Betroffenen?

Wann wird die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet?

Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch der Rehabilitation der betroffenen Person. Sie kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

✔️ Es liegt eine Abhängigkeit vor – Die Person hat einen Hang, regelmäßig und in gesundheitsschädlichem Maß Alkohol oder andere berauschende Mittel zu konsumieren.
✔️ Die Straftat steht im Zusammenhang mit der Sucht – Beispielsweise, wenn eine Tat im Rauschzustand begangen wurde oder aus der Notwendigkeit heraus, Drogen oder Alkohol zu beschaffen.
✔️ Es besteht Rückfallgefahr – Ohne Behandlung würde die Person voraussichtlich erneut straffällig werden.
✔️ Es gibt eine realistische Aussicht auf Therapieerfolg – Die Maßnahme wird nur angeordnet, wenn die Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person durch die Behandlung von ihrer Sucht loskommt.

Was bedeutet ein „Hang“ zum übermäßigen Konsum?

Ein gelegentlicher Rausch reicht nicht aus! Der Gesetzgeber spricht von einem „Hang“, wenn eine tief verwurzelte psychische oder physische Abhängigkeit vorliegt. Das kann sich zum Beispiel durch folgende Merkmale zeigen:

🔹 Regelmäßiger Kontrollverlust – Die betroffene Person kann den Konsum nicht mehr selbst steuern.
🔹 Gesundheitliche oder soziale Probleme – Der Konsum führt zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden oder beeinträchtigt massiv den Alltag.
🔹 Beschaffungskriminalität – Straftaten werden begangen, um Drogen oder Alkohol zu finanzieren.
🔹 Konsum trotz gravierender Folgen – Selbst wenn Familie, Beruf oder Gesundheit leiden, wird weiter konsumiert.

Auch wenn jemand in bestimmten Situationen abstinent bleibt, kann dennoch ein Hang vorliegen.

Welche Vorteile hat die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt?

Die Maßnahme bietet sowohl für die betroffene Person als auch für die Gesellschaft Vorteile:

Therapie statt Gefängnis – Anstatt eine Freiheitsstrafe abzusitzen, erhalten Betroffene die Möglichkeit, ihre Abhängigkeit professionell zu behandeln.
Bessere Zukunftsperspektiven – Wer eine erfolgreiche Therapie durchläuft, hat größere Chancen, dauerhaft ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Rückfallprävention – Die Maßnahme soll langfristig verhindern, dass es zu erneuten Straftaten kommt.

Wie lange dauert die Unterbringung?

Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt. Grundsätzlich darf die Unterbringung zwei Jahre nicht überschreiten, es sei denn, die Therapie erfordert eine längere Dauer​.

Wie läuft das Verfahren ab?

Begutachtung durch Sachverständige: Eine medizinische Fachperson prüft, vor und in dem Strafverfahren ob eine Abhängigkeit besteht und ob eine Therapie Erfolg verspricht. Das Gericht wägt ab, ob eine Unterbringung nach § 64 StGB angemessen und verhältnismäßig ist. Bei einer Anordnung wird die betroffene Person in eine Entziehungsanstalt eingewiesen und erhält eine strukturierte Therapie.

Ein zweiter Weg – aber kein leichter

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist keine Abkürzung, um einer Strafe zu entgehen. Sie stellt hohe Anforderungen an die Betroffenen und setzt eine ernsthafte Therapie voraus. Wer diese Chance erhält, kann sie nutzen, um langfristig ein straffreies Leben zu führen. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihren individuellen Fall zu erarbeiten – kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung oder benennen Sie mich bundesweit als Ihren Pflichtverteidiger.

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Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzigartig, und eine anwaltliche Beratung wird empfohlen. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Stand vom 19. Februar 2025 und können sich ändern.