Cannabisgesetz tritt am 1. April 2024 in Kraft: Privater Besitz dann grundsätzlich nicht mehr strafbar
Nach langen politischen Diskussionen und intensiver Debatte hat der Bundestag am 23. Februar 2024 einen wegweisenden Schritt getan: Er verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (Drucksache 20/8704, 20/8763). Dies markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik und stellt eine wichtige Entscheidung für das Land dar.
Der Weg zum Gesetz
Heute, am 22. März 2024 fand die Abstimmung im Bundesrat statt. Hierbei wurde über die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. Die Vorsitzende, Manuela Schwesig, wertete die Stimme des Bundesland Sachsen, nachdem Ministerpräsident Kretschmer und der stellvertretene Ministerpräsident Günther uneinheitlich zum Antrag gestimmt hatten als ungültig, was zur Folge hatte, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde. Somit kommt es nicht zu einer Verzögerung, wie sie von Ministerpräsident Sachsen gefordert wurde. Das Gesetz tritt damit planmäßig zum 01.04.2024 in Kraft.
Die Eckpunkte des Gesetzes
Das neue Gesetz (Cannabisgesetz -CanG) erlaubt den legalen Besitz und (den bisher bereits legalen) Konsum von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Mengen und sieht Regelungen für den privaten Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe durch Anbauvereinigungen vor. Die Bundesregierung betont, dass damit ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis gefördert werden soll.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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Privater Eigenanbau: Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen, unter der Voraussetzung, dass der Zugang für Minderjährige geschützt ist.
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Anbauvereinigungen: Diese eingetragenen Vereine oder Genossenschaften können Cannabis an ihre Mitglieder weitergeben, jedoch unter strengen Auflagen. Maximal 500 Mitglieder sind erlaubt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Cannabis darf nur in begrenztem Umfang weitergegeben werden, und die Vereine müssen bestimmte Abstände einhalten.
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Erlaubnisverfahren: Anbauvereinigungen müssen eine Erlaubnis beantragen, die von der zuständigen Landesbehörde erteilt wird. Zuverlässigkeit und Einhaltung der Gesetze sind hierbei entscheidende Kriterien. Die zuständigen Behörden werden jetzt von den Bundesländern festgelegt.
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Besitzgrenzen: Erwachsene dürfen eine bestimmte Menge Cannabis und 25g mit sich führen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken ist unabhängig von dem konkreten THC-Gehalt und Herkunft straffrei. Der private Eigenanbau und Besitz sind soweit straffrei.
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Strafschärfungen: Der Verkauf an Minderjährige oder der Handel in großen Mengen wird deutlich härter bestraft.
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Verkehrssicherheit: Es werden Grenzwerte für THC im Blut festgelegt, und die Regelungen für den Führerscheinentzug bei Cannabiskonsum werden angepasst.
Auswirkungen und Herausforderungen
Die Legalisierung von Cannabis birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Die Entkriminalisierung könnte zu einer Entlastung des Justizsystems führen und den Schwarzmarkt eindämmen. Zugleich sind jedoch eine umfassende Aufklärung über Risiken und eine strenge Regulierung notwendig, um Missbrauch und Gesundheitsschäden zu verhindern.
Fazit
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland stellt zweifellos einen bedeutenden Wendepunkt in der Drogenpolitik des Landes dar. Während sie neue Möglichkeiten für den legalen Besitz und Konsum von Cannabis eröffnet, sind auch Herausforderungen zu bewältigen. Unter anderem müssen bestehende Altverfahren überprüft werden, und es besteht die Möglichkeit eines rückwirkenden Straferlasses für betroffene Personen, die gesundheitlichen Langzeitfolgen werden erforscht werden müssen.
Als Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig stehen wir weiterhin zur Beratung in allen straf- und zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Verfügung. Der Besitz von Substanzen wie Kokain und Heroin bleibt weiterhin auch in der Regel strafbar. Wir beraten Rechtsanwälte auch Vereinigungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Zivilrechtsfragen und verteidigen Privatpersonen bei vorgeworfenen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. bei Überschreitung der neu festgelegten Maximalbesitzmengen von Cannabis.