Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr und straffreier Besitz: Was ändert sich ab dem 1. April?
Ab dem 1. April tritt in Deutschland das Cannabisgesetz in Kraft, das den Besitz und Anbau von Cannabis teilweise erlaubt. Diese Veränderung wirft jedoch auch Fragen zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr auf. Gestern wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die neue Grenzwerte für THC im Straßenverkehr vorschlägt.
Bisher galt ein THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für Autofahrerinnen und Autofahrer. Dieser Wert wurde jedoch als zu niedrig angesehen, da er noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum von Cannabis im Blut nachweisbar ist. Deshalb empfiehlt die Expertenkommission nun eine Anhebung dieses Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm.
Nach Ansicht der Experten ist dieser neue Grenzwert konservativ und vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Dabei ist zu beachten, dass THC im Blutserum auch bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist. Durch die Anhebung des Grenzwerts sollen nur noch diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs möglich ist.
Zusätzlich wird empfohlen, ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten einzuführen, um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden.
In Bezug auf den straffreien Besitz von Cannabis im Allgemeinen sieht das neue Cannabisgesetz vor, dass der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Besitz von beliebigen Mengen von Cannabis erlaubt ist. Der Besitz von mehr als 15 Gramm bleibt weiterhin illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Änderungen noch in das Straßenverkehrsgesetz eingefügt werden müssen, bevor sie in Kraft treten können. Bis dahin gelten die aktuellen Vorgaben. Der Besitz von Cannabis ist hingegen ab dem 01. April 2024 in Deutschland, wie oben geschrieben bedingt legal.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei rechtlichen Fragen und im Falle von Bußgeldverfahren gemäß des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) oder Strafverfahren gemäß des Strafgesetzbuchs (StGB) oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen nur zur allgemeinen Aufklärung dienen und keine rechtliche Beratung ersetzen. Bei konkreten Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.