Erfolg für die Nebenklage: Gericht verurteilt Täter – Schmerzensgeld für unsere Mandantin
Unsere Kanzlei konnte im Rahmen eines intensiven Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Leipzig (Schöffengericht) einen bedeutsamen Erfolg für unsere Mandantin erzielen. Als Vertreterin der Nebenklage und Adhäsionsklägerin unterstützten wir eine geschädigte Zeugin nach einem sexuellen Übergriff durch zwei Arbeitskollegen – mit klarer rechtlicher Konsequenz. Die Mandantin wurde Opfer einer gravierenden Grenzverletzung im beruflichen Kontext. In ihrer Rolle als geschädigte Zeugin, Nebenklägerin und zugleich Adhäsionsklägerin wurde sie durch uns umfassend begleitet – sowohl strafprozessual als auch zivilrechtlich. Mit Erfolg: Das Gericht verurteilte die beiden Täter nicht nur strafrechtlich, sondern sprach unserer Mandantin auch Schmerzensgeld zu (Amtsgericht Leipzig: 210 Ls 442 Js 15239/22).
Strafrechtliche Verurteilung nach § 177 StGB
Das Amtsgericht verurteilte beide Angeklagte wegen sexualstrafrechtlicher Delikte im Sinne des § 177 Strafgesetzbuch (StGB):
Einer der beiden Angeklagten wurde wegen sexueller Nötigung (§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt,
der andere angeklagte wurde wegen eines gemeinschaftlich begangenen sexuellen Übergriffs (§ 177 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 2 StGB) zu 10 Monaten Freiheitsstrafe.
Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt (§ 56 StGB). Das Strafgericht erkannte auf unseren Antrag, dass es sich um vorsätzliche unerlaubte Handlungen im Sinne des Zivilrechts handelte.
Adhäsionsverfahren: 4.000 € Schmerzensgeld zugesprochen
Im Rahmen des von uns parallel geführten Adhäsionsverfahrens (§§ 403 ff. StPO) wurde den Angeklagten auferlegt, der Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € zu zahlen, zuzüglich Verzugszinsen ab Rechtshängigkeit. Die zivilrechtliche Entscheidung wurde im Strafurteil ausdrücklich aufgenommen:
Die Zahlungspflicht wurde für beide Täter gesamtschuldnerisch festgestellt,
zusätzlich erkannte das Gericht die Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung an (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB).
Das Urteil wurde mittlerweile rechtskräftig.
Nebenklage wirkt – Rechte von Opfern stärken
Dieses Verfahren zeigt, wie wichtig die Institution der Nebenklage im deutschen Strafprozess ist. Opfer schwerer Straftaten dürfen nicht bloß „Zeuginnen des eigenen Leids“ sein, sondern haben in vergleichbaren Fällen eigenes Antrags- und Mitwirkungsrecht – einschließlich umfassender Rechte auf anwaltliche Vertretung, Fragenstellung, Beweisanträge und Schlussvorträge.
Auch das Adhäsionsverfahren eröffnet Opfern die Möglichkeit, bereits im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen – effizient und entlastend, insbesondere bei traumatischen Erlebnissen kann eine zusätzliche Verhandlung vor einem Zivilrecht erspart bleiben.
Unsere Kanzlei vertritt Nebenklägerinnen & Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten
Als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter stehen wir auch wenn Sie Geschädigte einer Straftat sind konsequent an Ihrer Seite. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit in Opferrechten, Nebenklagen und Adhäsionsverfahren.
📍 buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei
🔗 www.malkus.lawyer
📞 0341–684 184 68 | ✉ buero@malkus.lawyer