Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, § 2 Nr. 7 BetrKV
Der Betrieb eines Aufzugs in Mietobjekten wirft diverse Kosten auf, die laut § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden können. Hier sind die Hauptpunkte im Überblick:
1. Betriebsstromkosten: Die Ausgaben für den Stromverbrauch des Aufzugs sollten idealerweise über einen eigenen Zähler erfasst werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine faire Schätzung, um die Kosten gleichmäßig auf alle Mieter zu verteilen.
2. Aufzugswärterkosten: Gemäß § 20 der Aufzugsverordnung muss für Aufzüge, die Personen befördern, ein Aufzugwärter bestellt werden. Dieser kann der Hausmeister sein. Die damit verbundenen Kosten sind grundsätzlich umlagefähig.
3. Wartungs- und Reparaturkosten: Die klare Unterscheidung zwischen Wartungs- und Reparaturkosten ist entscheidend für die Umlagefähigkeit. Eine transparente Aufteilung der Kosten, sei es durch differenzierte Rechnungen oder prozentuale Verteilung, ist hier wichtig.
4. Prüfungs- und Störungsbeseitigungskosten: Die Kosten für Haupt- und Zwischenprüfungen nach der Aufzugsverordnung sowie die Behebung von Betriebsstörungen durch Wartungsarbeiten sind umlagefähig. Kosten aufgrund mangelhafter Wartung sind nicht umlegbar. Reinigungskosten des Fahr-Korbs sind soweit nur umlagefähig, wenn sie sich auf die technischen Teile der Aufzugsanlage beziehen.
Bei Vereinbarungen zur Umlage von Aufzugskosten ist darauf zu achten, dass alle Mieter fair berücksichtigt werden und keine unangemessene Benachteiligung stattfindet.
Fazit: Die Umlagefähigkeit der Aufzugskosten auf die Mieter hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Kosten und eine klare Unterscheidung zwischen Wartung und Reparatur. Vermieter sollten darauf achten, transparente Regelungen zu treffen und im Einklang mit geltenden Verordnungen zu handeln.
Disclaimer: Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte ein qualifizierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Für individuelle Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Unterstützung.