Achtung: Rechtsanwaltsgebühren steigen ab dem 1. Juni 2025 (RVG-Reform)

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) ist am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten zum 1. Juni 2025 spürbare Erhöhungen der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren in Kraft.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die gesetzlichen Anwaltsgebühren steigen im Durchschnitt um 9 % – sowohl in Straf- als auch in Bußgeldsachen.

  • Auch Gerichtsgebühren werden erhöht, was zusätzlich zu einer Verteuerung rechtlicher Verfahren führt.

  • Für bestimmte Konstellationen (z. B. bei Pflichtverteidigung oder Beratungshilfe) gibt es ebenfalls neue Berechnungsgrundlagen, die sich auf die Gesamtkosten auswirken können.

  • Perspektivisch steigen damit auch die Honorarvereinbarung mit Rechtsanwälten in der Zukunft.

Die letzte Anpassung der Gebühren war im Jahr 2021. Seither sind die allgemeinen Betriebskosten für Kanzleien erheblich gestiegen, auch vor Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen macht die Inflation keinen Halt. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass anwaltliche Beratung und Vertretung auch weiterhin in gewohnter Qualität angeboten werden kann.


Unser Hinweis für Sie:

Wenn Sie aktuell eine rechtliche Beratung oder Vertretung benötigen, kann es sinnvoll sein, vor dem 1. Juni 2025 ein Mandat zu erteilen. Denn für alle Mandate, die bis einschließlich 31. Mai 2025 beauftragt werden, gelten in der Regel noch die alten Gebührensätze. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zu Rechtsanwaltsgebühren.


Falls Sie Fragen dazu haben oder wissen möchten, was das konkret für Ihren Fall bedeutet, sprechen Sie uns gern an.

Ihr buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei (Leipzig)
www.malkus.lawyer