Erfolgreiche Zwangsvollstreckung: Sächsisches Landesarbeitsgericht verhängt Zwangsgeld in Höhe von 15.000 EUR gegen Arbeitgeber
Leipzig – Die Kanzlei buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei hat in einem Vollstreckungsverfahren vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht (Az. 1 Ta 179/22) einen wichtigen Erfolg erzielt. In Rechtsstreit um die Vollstreckung setzte Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M erfolgreich ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000 Euro gegen ein großes Logistikunternehmen, das sich trotz gerichtlicher Verpflichtung weigerte, an einer gesetzlich vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfung mitzuwirken.
Der Fall drehte sich um die Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG (aF). Obwohl das Sächsische Landesarbeitsgericht bereits 2022 im Verfahren 3 Sa 438/20 festgestellt hatte, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Erklärungen für die Sicherheitsüberprüfung zu unterzeichnen und weiterzuleiten, verweigerte dieser nach Ansicht des Antragsstellers weiterhin die vollständige Umsetzung des Urteils.
Dies führte für den Arbeitnehmer zu erheblichen Nachteilen: Da die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht abgeschlossen werden konnte, wurde ihm der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens verwehrt. Dies machte eine Weiterbeschäftigung faktisch unmöglich und brachte ihn in eine rechtlich unklare und wirtschaftlich belastende Situation.
Das Landesarbeitsgericht änderte nun die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig ab und setzte das Zwangsgeld in Höhe von 15.000 EUR fest. Das Gericht stellte klar, dass Arbeitgeber nicht nur zur Unterzeichnung, sondern auch zur Weiterleitung der Unterlagen an die zuständige Luftsicherheitsbehörde verpflichtet sind.
Rechtsanwalt Max Malkus betont:
„Die Entscheidung zeigt, dass rechtskräftige Urteile auch tatsächlich umgesetzt werden müssen. Arbeitgeber können sich ihrer Mitwirkungspflicht nicht entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eine solche vorsehen“.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Fokus auf Vollstreckung und strategische Prozessführung
Die Kanzlei buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei übernimmt regelmäßig Mandate aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung und strategischer Prozessführung. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Strafrecht und Vollstreckung.