Im Alltag eines Rechtsanwalts in Leipzig sind Inkassodienstleistungen, bei denen unbestrittene Forderungen eingetrieben werden, keine Seltenheit. Eine Situation, die oft auftritt, ist die sogenannte „Schockzahlung“ des Schuldners. Das bedeutet, der Schuldner begleicht zwar die Hauptforderung nach Erhalt des Mahnbescheids, jedoch nicht die Zinsen und die Kosten für die Rechtsverfolgung. Besonders bei kleineren Forderungen hoffen Schuldner oft darauf, dass der Gläubiger die Mühe scheut, die Nebenforderungen weiterzuverfolgen. Doch irren sie sich gewaltig, insbesondere wenn der Gläubiger bereits Drittauslagen für Gerichtskosten getragen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil, BGH 17.11.22, VII ZR 93/22, klargestellt, wie Gläubiger in solchen Situationen richtig reagieren sollten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Dieses Urteil hat große Relevanz für Ratsuchende in Leipzig, die sich in ähnlichen Situationen befinden. In diesem Blogbeitrag werden wir die Schlüsselpunkte des Urteils erläutern und aufzeigen, warum das Verständnis des Mahnverfahrens entscheidend ist.
Der Fall: Mahnbescheid und Zahlung
In dem zugrunde liegenden Fall beauftragten die Beklagten die Klägerin mit Entwässerungsarbeiten auf ihrem Grundstück. Nach Abschluss der Arbeiten stellte die Klägerin den ausstehenden Werklohn von 1.993,96 EUR in Rechnung. Die Beklagten zahlten diesen Betrag trotz wiederholter Mahnungen zunächst nicht.
Daraufhin beantragte die Klägerin die Erlassung von Mahnbescheiden gegen die Beklagten und forderte von diesen den ausstehenden Betrag zuzüglich Mahnkosten und Verzugszinsen. Die Mahnbescheide wurden den Beklagten jeweils am 26.8.20 zugestellt. Die Beklagten legten am 8.9.20 jeweils Gesamtwiderspruch gegen die Mahnbescheide ein. Am 10.9.20 zahlten die Beklagten den ausstehenden Werklohn an die Klägerin, jedoch nicht die bis dahin entstandenen Verzugsschäden, insbesondere die Rechtsverfolgungskosten.
Nach Einzahlung der Gerichtskosten durch die Klägerin wurde das Verfahren am 17.9.20 zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht (AG) abgegeben. Die Klägerin begehrte nach der Abgabe des gerichtlichen Mahnverfahrens festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Hilfsweise verlangte sie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner der Klägerin die Rechtsverfolgungskosten aus diesem Verfahren erstatten müssen.
Die Bedeutung des BGH-Urteils für das Mahnverfahren
Der BGH hat in diesem Urteil eine wichtige Frage beantwortet: Wie wird die Zahlung einer Forderung nach Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren behandelt? Die Antwort des BGH ist von erheblicher Bedeutung für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen.
Gemäß dem Wortlaut des § 696 Abs. 3 ZPO wird die Streitsache als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs an das Prozessgericht abgegeben wird. Diese Rückwirkungsfiktion bedeutet, dass das erledigende Ereignis aufgrund der Zustellung des Mahnbescheids nach Rechtshängigkeit erfolgt. Dies hat zur Folge, dass der Rechtsstreit zwischen den Parteien als bereits vor Gericht verhandelt gilt, selbst wenn zuvor nur das Mahnverfahren stattgefunden hat.
Das BGH-Urteil verdeutlicht, dass die Erfüllung einer Forderung nach Zustellung des Mahnbescheids als ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes erledigendes Ereignis betrachtet wird, wenn die Streitsache gemäß § 696 Abs. 3 ZPO an das Prozessgericht abgegeben wird. Diese Rechtsprechung bietet Gläubigern eine wichtige Möglichkeit, ihre Ansprüche weiterzuverfolgen, auch wenn der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheids eine Teilzahlung geleistet hat.
Es ist wichtig zu betonen, dass die schnelle Zahlung des Schuldners nach Zustellung des Mahnbescheids nicht automatisch vor den Kosten des Mahnverfahrens schützt. Die Rechtsverfolgungskosten können weiterhin durchgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 696 Abs. 3 ZPO erfüllt sind.
Was bedeutet das für Ratsuchende in Leipzig?
Für Ratsuchende in Leipzig, die eine unbestrittene Forderung eintreiben müssen, ist dieses Urteil von großer Bedeutung. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer schnellen und strategischen Reaktion im Mahnverfahren, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche durchgesetzt werden können. Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, der Sie bei jedem Schritt des Verfahrens unterstützen kann.
Unsere Kanzlei in Leipzig kann Ihnen bei rechtlichen Angelegenheiten und der Eintreibung von Forderungen kompetent zur Seite stehen. Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Interessen zu vertreten.
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