Das Recht des Mieters auf Einsicht in Nebenkostenabrechnung Belege und wie Sie uns kontaktieren können
Einsichtsrecht für Mieter in Originalbelege
Einleitung:
Der Mieter/die Mieterin hat ein grundlegendes Recht darauf, Einsicht in die Belege zur Abrechnung der Nebenkosten (Betriebskosten und Heizkosten) seiner/ihrer Wohnung zu nehmen. Dies beinhaltet unter anderem Rechnungen, Lieferscheine, Ablesungsprotokolle, Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Hauswartverträge und sonstige relevante Verträge. Der Mieter hat dabei das Recht, die Originalunterlagen einzusehen, was bedeutet, dass er sich in der Regel nicht auf die Übersendung von Kopien oder Scans einlassen muss.
Einsicht vor Ort vs. Kopien:
Grundsätzlich steht dem Mieter nicht das Recht zu, Kopien oder Scans der Belege zu verlangen, insbesondere dann nicht, wenn sich die Hausverwaltung oder der Eigentümer am Ort der Wohnung befindet oder dort ein Büro unterhält. In solchen Fällen ist die Einsichtnahme vor Ort das gängige Verfahren. Es wurde jedoch entschieden, dass ein Mieter, wenn die Vermietung nicht am Ort der Wohnung sitzt, die Übersendung von Fotokopien verlangen kann, ohne dass der Vermieter Ersatz für die Kopier- und Versandkosten verlangen kann. In diesem Fall sind die Kopien auf Kosten der Verwaltung oder des Eigentümers zu übermitteln.
Mieter von Sozialwohnungen:
Mieter von Sozialwohnungen haben das Recht, statt der Einsichtnahme in die Belege Fotokopien zu verlangen, und zwar in jedem Fall.
Fälligkeit des Anspruchs auf Einsicht:
Der Anspruch auf Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung ist grundsätzlich sofort nach Ausstellung der Abrechnung fällig. Wird dem Mieter kein Termin für die Einsichtnahme vor Ort mitgeteilt, müssen die Belege unverzüglich vorgelegt werden, wenn der Mieter die Geschäftsräume am Ort der Wohnung aufsucht. Es ist gestattet, die vorgelegten Unterlagen mit dem eigenen Handy abzufotografieren.
Zusätzliche Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich eine allgemeine Übersicht über die aktuelle Rechtslage bietet und nicht als Gewährleistung eines Anspruchs in Ihrem speziellen Fall dient. Rechtspositionen können in Einzelfällen variieren, und es ist ratsam, bei konkretem Beratungsbedarf einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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