Mieterhöhung und Sonderkündigung: Ihr Recht nach einer Mieterhöhung in Leipzig 2023
Die Situation ist vertraut: Sie leben in Leipzig, in Ihrer gemütlichen Wohnung, und plötzlich erhalten Sie Post vom Vermieter. Der Inhalt? Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Doch was tun, wenn diese Erhöhung Ihre finanzielle Belastungsgrenze überschreitet? Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen können. Beachten Sie, es kann immer eine Alternative sein, mit dem Vermieter über die Aufhebung eines Vertrags zu verhandeln, hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Die Herausforderung: Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist in Leipzig keine Seltenheit. Sie basiert auf dem örtlichen Mietspiegel und berücksichtigt verschiedene Faktoren, die den Mietpreis beeinflussen. Doch was, wenn die Mieterhöhung für Sie unerschwinglich ist?
Ihr Recht: Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB
Das deutsche Mietrecht gibt dem Mieter in dieser Situation gemäß § 561 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie dieses Sonderkündigungsrecht ausüben, wird die Mieterhöhung nicht wirksam.
Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen können:
1. Prüfen Sie das Mieterhöhungsverlangen: Zunächst sollten Sie das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters sorgfältig überprüfen. Ist es rechtlich korrekt und formal einwandfrei? Hierbei unterstützen wir Sie gerne, z.B. auch im Rahmen einer Erstberatung.
2. Beachten Sie die Fristen: Die Fristen sind entscheidend. Der Vermieter muss das Mieterhöhungsverlangen fristgerecht zustellen. Sie als Mieter haben bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Erhalt der Erklärung des Vermieters Zeit, außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Frist wirksam.
Das bedeutet an einem Beispiel: Geht das Mieterhöhungsverlangen im September 2022 zu, kann der Mieter bis Ende November 2022 die Kündigung erklären und diese wird dann Ende Januar 2023 wirksam.
3. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht: Wenn die Mieterhöhung für Sie untragbar ist, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und von allen Hauptmietern unterzeichnet sein.
Professionelle Unterstützung in Leipzig
Das Mietrecht kann komplex sein, und es ist verständlich, wenn Sie unsicher sind, wie Sie in dieser Situation vorgehen sollen. Unser Rechtsanwalt ist spezialisiert auf das Mietrecht und kann Ihnen bei allen Fragen und rechtlichen Schritten zur Seite stehen.
Fazit
Die Kündigung aufgrund einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist in Leipzig eine mögliche Option, um Ihre finanzielle Situation zu schützen. Wichtig ist, die Fristen einzuhalten und die Kündigung ordnungsgemäß durchzuführen. Es kann aber auch ratsam sein, die ordentliche Kündigung auszusprechen oder mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Wenn Sie Hilfe oder rechtlichen Rat benötigen, zögern Sie nicht, sich an buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig zu wenden. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht kompetent zur Seite.