Sonderkündigungsrecht der Mieterin nach Mieterhöhung – Wann kann sie kündigen?

Eine Mieterhöhung stellt viele Mieterinnen vor eine schwierige Entscheidung: die höhere Miete akzeptieren oder ausziehen? Doch viele wissen nicht, dass es eine dritte Möglichkeit gibt – die außerordentliche Kündigung nach § 561 BGB. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt es der Mieterin, den Mietvertrag innerhalb einer kurzen Frist zu beenden, ohne die erhöhte Miete zahlen zu müssen.

Wann hat die Mieterin ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Vermieterin die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB oder aufgrund einer Modernisierung nach § 559 BGB erhöht. Die Mieterin kann dann entscheiden, ob sie das Mietverhältnis zu den neuen Konditionen weiterführen möchte oder von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Mieterhöhung berechtigt zur Sonderkündigung. Erhöhungen der Betriebskosten (§ 560 BGB) oder Mieterhöhungen bei Staffelmietverträgen (§ 557a BGB) führen nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

Welche Fristen gelten?
Die Kündigung muss innerhalb einer klaren Frist erfolgen. Die Mieterin hat nach Zugang der Mieterhöhung bis zum Ende des zweiten Monats Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Beispiel aus der Praxis:
Frau Schneider erhält im April eine Mieterhöhung von 850 € auf 980 €. Sie möchte die höhere Miete nicht zahlen und überlegt, ob sie auszieht.

🔹 Bis Ende Juni kann sie ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
🔹 Entscheidet sie sich für die Kündigung, endet ihr Mietverhältnis zum 31. August.
🔹 Während der Kündigungsfrist zahlt sie nur die alte Miete, die Erhöhung wird nicht fällig.

Wie muss die Kündigung erfolgen?
Damit die Kündigung wirksam ist, müssen einige rechtliche Vorgaben eingehalten werden:

✔ Schriftform: Eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus, die Kündigung muss als Brief also in Schriftform erfolgen.
✔ Unterschrift aller Mieterinnen: Falls mehrere Mieterinnen im Vertrag stehen, müssen alle unterschreiben.
✔ Zugang beim Vermieter: Der Brief muss rechtzeitig ankommen – ein Einwurf am letzten Tag kann problematisch sein, wenn die Vermieterin ihn erst später erhält.

Warum ist eine rechtzeitige Beratung wichtig?
Viele Mieterinnen kennen ihre Rechte nicht oder reagieren zu spät auf eine Mieterhöhung. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann helfen:

✅ Rechte zu kennen: Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig – eine juristische Prüfung kann Klarheit schaffen.
✅ Kündigungsfristen einzuhalten: Wird die Frist verpasst oder die Kündigung fehlerhaft eingereicht, bleibt die Mieterin an den Vertrag gebunden.
✅ Finanzielle Nachteile zu vermeiden: Eine gut geplante Kündigung kann unnötige Kosten verhindern und den Übergang in eine neue Wohnung erleichtern.

Tipp: Warten Sie nicht bis zum letzten Moment! Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob Ihre Kündigung rechtzeitig eingeht und ob die Mieterhöhung überhaupt gerechtfertigt ist. Wir beraten Sie gerne! Viele Mieterinnen und Mieter nehmen Mieterhöhungen hin, ohne ihre Möglichkeiten zu kennen oder erklären zu spät eine Kündigung, sodass die Mieterhöhung wirksam wird und die ordentliche Kündigungsfrist beachtet werden muss. Dabei kann das Sonderkündigungsrecht eine effektive Lösung sein. Falls Sie eine Mieterhöhung erhalten haben, prüfen wir für Sie:

✅ Ist die Mieterhöhung rechtens?
✅ Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?
✅ Wurde die Kündigungsfrist richtig berechnet?

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Disclaimer:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die dargestellten Inhalte können von der jeweiligen Einzelfallsituation abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung empfehlen wir eine persönliche Beratung.