Die Rolle des Zeugenbeistands in Strafverfahren: Schutz für Zeugen im Unterschied zum Beschuldigten
In Strafverfahren gibt es zwei wichtige Akteure: den Beschuldigten und den Zeugen. Während der Beschuldigte selbst Gegenstand der Ermittlungen ist und einer Straftat beschuldigt wird, wird gegen den Zeuge (noch) nicht ermittelt. Dennoch kann die Zeugenrolle im rechtlichen Kontext herausfordernd, Stressauslösend und verwirrend sein, insbesondere wenn man nicht genau weiß, wie man seine Rechte wahrnehmen kann. Hier kommt der Zeugenbeistand ins Spiel, der Zeugen dabei unterstützt, ihre Rechte zu schützen und sich in der komplexen Vernehmungssituation zurechtzufinden.
Der Unterschied zwischen Zeuge und Beschuldigtem:
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Zeugen und einem Beschuldigten besteht darin, dass der Beschuldigte selbst im Mittelpunkt der Ermittlungen steht und verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Ihm wird eine Straftat zur Last gelegt, und er hat das Recht, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Infolgedessen hat der Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger oder Anwalt, der seine Interessen vertritt.
Im Gegensatz dazu ist der Zeuge eine Person, die möglicherweise Informationen zu einem Vorfall oder einer Straftat hat, ohne selbst verdächtigt zu sein, diese begangen zu haben. Der Zeuge hat die Pflicht, vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft auszusagen, wenn dies von der Staatsanwaltschaft angeordnet wird. Das bedeutet auch, dass Ladungen zur Vernehmungen ohne ausdrückliche Beantragung durch die Staatsanwaltschaft in der Regel nicht gefolgt werden muss. Die Zeugenrolle kann jedoch ebenfalls stressig sein, da Zeugen oft nicht genau wissen, wie sie sich in der Vernehmungssituation verhalten sollen.
Die Rolle des Zeugenbeistands:
Der Zeugenbeistand, oft ein Rechtsanwalt, unterstützt den Zeugen während der Vernehmung und fungiert als Ansprechpartner und Berater. Obwohl der Zeuge selbst nicht beschuldigt wird, kann die Vernehmung für ihn dennoch unangenehm sein, insbesondere wenn er unsicher ist, wie er auf Fragen antworten soll, wenn er die „Antwort nicht kennt“ oder wie er seine Rechte wahrnehmen kann. Der Zeugenbeistand hilft dabei, die Rechte des Zeugen zu schützen und ihm bei der Bewältigung der Vernehmung zu assistieren.
Schutz vor Honorargebühren und Akteneinsicht:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Inanspruchnahme eines Zeugenbeistands in der Regel Honorargebühren auslöst, die der Zeuge selbst tragen muss. Diese Gebühren werden normalerweise nicht erstattet.
Bei buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei verstehen wir die Herausforderungen, denen Zeugen in Strafverfahren gegenüberstehen, und bieten umfassende Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben, selbst wenn Sie nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge agieren.