Zwischendurch: Angemessener Wohnraum bei Arbeitslosengeld II in leipzig
Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II. Diese laufenden Leistungen werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Was gilt als angemessen für Wohnraum in Leipzig?
-> Angebotsseite der Stadtverwaltung Leipzig: