Skip to content

Untervermietung leicht gemacht: Ihr Anwalt in Leipzig

Untervermietung leicht gemacht: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Die Untervermietung von Wohnraum ist ein häufiger Fall im Mietrecht – und oft verbunden mit Unsicherheiten. Ob längere Auslandsaufenthalte, finanzielle Engpässe oder der Wunsch, einen Teil der Wohnung weiterzugeben: Wir unterstützen Sie umfassend bei der rechtssicheren Umsetzung.

Unser exklusiver Service für Sie:

Nutzen Sie unseren kostenfreien Untermietvertrag speziell für die nicht-gewerbliche Vermietung von Wohnraum. Mit diesem Mustervertrag bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und sparen Zeit und Aufwand.

📥 Jetzt herunterladen und direkt loslegen!
Untermietvertrag für nicht gewerblichen Wohnraum (V. 1.6) – Januar 2025

>> Download <<

Logo der Rechtsanwaltskanzlei buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Die Untervermietung von Wohnraum ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, um Konflikte zu vermeiden.

Falls Sie eine rechtliche Beratung zur Untervermietung benötigen, egal ob vor Abschluss eines Vertrags oder nachdem der Ärger nach Auszug bereits eingetreten ist. Wir stehen Ihnen bei der Untermiete, Untervermietung oder Vermietung von untervermieten Wohnraum gerne zur Seite. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Untervermietung, zum Beispiel im Rahmen einer Erstberatung in Leipzig gerne zur Verfügung.

Wann ist Untervermietung erlaubt?

Grundsätzlich der Hauptmietvertrag, dort ist in der Regel festgehalten:

  • Zustimmungspflicht des Vermieters: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Untervermietung ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters, es sei denn, ein berechtigtes Interesse liegt vor. Der Vermieter darf die Zustimmung jedoch auch nicht grundlos verweigern.

  • Berechtigtes Interesse: Laut § 553 BGB muss der Vermieter zustimmen, wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters vorliegt, das ist beispielsweise die Veränderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Umstände (z. B. längerer Auslandsaufenthalt, berufliche Versetzungen oder finanzielle Engpässe) oder die Aufnahmen von Familienmitgliedern oder engen Freunden.

Eine Gruppe von Studierenden und Auszubildenden in einem professionellen Setting, die sich in einer Kanzlei in Leipzig engagieren.

Tipps zur sicheren Untervermietung

  1. Schriftlicher Untermietvertrag: Legen Sie die Konditionen der Untervermietung schriftlich fest, inklusive Mietdauer, Mietpreis und Nutzungsbedingungen. Laden Sie hier unseren kostenlosen Untermietvertrag für die nicht gewerbliche Nutzung als PDF.

  2. Einholen der Vermieterzustimmung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter einholen.

  3. Regelung von Haftungsfragen: Klären Sie, wie etwaige Schäden reguliert werden und wie die Kosten für Strom und Internet verteilt werden.

Risiken und Pflichten für Mieter

Werden Wohnräume untervermietet, bleibt der Hauptmieter weiterhin in der Verantwortung gegenüber dem Vermieter. Dies umfasst insbesondere die Haftung. Der Hauptmieter haftet in der Regel für Schäden, die durch den Untermieter entstehen.  Der Hauptmieter bleibt  auch zur Zahlung der Hauptmiete verpflichtet, unabhängig von der Zahlung durch den Untermieter.

Voraussetzungen für die Untervermietung

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Antrag auf Zustimmung: Der Mieter muss den Vermieter vor der Untervermietung um Zustimmung zur Untervermietung bitten und dabei die geplanten Details offenlegen (z. B. Name und Anschrift des Untermieters, Grund der Untervermietung) um eine Kündigung oder Abmahnung vorzubeugen.

  2. Vertragliche Einschränkungen: Im Mietvertrag können Klauseln enthalten sein, die die Untervermietung regeln. Eine generelle Untersagung ist jedoch in aller Regel unzulässig.

  3. Keine gewerbliche Nutzung: Die Untervermietung darf in aller Regel nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen, wenn der Wohnraum ausschließlich zur Wohnnutzung vermietet wurde. Eine gewerbliche Weitervermietung z.B. eine gewerbliche Weitervermietung von möblierten Wohnraum in einem Untermietvertrag bedarf besondere vertragliche Abreden zum Schutz aller Beteiligten.

  4. Angemessene Untervermietungshöhe: Der Mieter darf keine überhöhten Mietpreise verlangen. Eine Überschreitung der Hauptmiete kann in einigen Fällen zulässig sein, jedoch nur in einem angemessenen Rahmen.

Rechte des Vermietung

Vermieter haben Rechte, die bei der Untervermietung beachtet werden müssen:

  • Prüfungsrecht: Vermieter können Informationen zum potenziellen Untermieter verlangen.

  • Ablehnungsgründe: Der Vermieter darf die Untervermietung ablehnen, wenn der Untermieter unzumutbar erscheint (z. B. wegen Zahlungsfähigkeit oder sozialem Verhalten) oder die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wäre oder sonst ein Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung droht.

Umfassende Unterstützung bei Untervermietung


Unsere rechtliche Begleitung umfasst sämtliche Aspekte der Untervermietung – von der Erstellung und Überprüfung von Untermietverträgen bis zur Klärung von Streitigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und bieten eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Absicherung und Konfliktlösung



Ob Konflikte mit dem Vermieter, Streitigkeiten mit dem Untermieter oder rechtliche Fragen zur Ablehnung von Untermietanträgen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihre Rechte durchzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Prozessvertretung bei Streitigkeiten

 


Gerne übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz. Wenn außergerichtliche Einigungen nicht möglich sind, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Mit einer klaren Prozessstrategie und ehrlicher Beratung klären wir Sie über Chancen und Risiken auf und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.

Kontaktiere uns

© 2022/23 malkus.lawyer / design by farbenspielerei.net

Impressum / Datenschutz / Fotos