WEG und Wohnungseigentum
Fundierte rechtliche Beratung im Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht stellt besondere Anforderungen an Eigentümerinnen, Eigentümer und Hausverwaltungen. Die rechtliche Struktur einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist komplex: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusskompetenzen und gesetzliche Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes greifen ineinander und bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Streitigkeiten entstehen häufig bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, bei baulichen Veränderungen, der Kostenverteilung, der Jahresabrechnung oder der Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei, bietet Ihnen umfassende und vorausschauende Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Wir prüfen die WEG-Teilungserklärung, Eigentümerbeschlüsse und die Risiken, die sich aus WEG-Vereinbarungen und Beschlüssen nach der Eigentümerversammlungen ergeben können.
Aufteilung von Globaleigentum in eine WEG – Erwerb vom Bauträger
Wenn Sie Ihre Immobilie in WEG- Wohnungseigentum aufteilen möchten, stehen wir Ihnen von Beginn an zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der juristischen Ausarbeitung des Aufteilungsplans, bei Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, der Formulierung der Teilungserklärung und der Erstellung der Gemeinschaftsordnung für die Zukünftige WEG. Zudem unterstützen wir Sie bei der Aufteilung der Miteigentumsanteile. Bei Bedarf erstellen wir auch Kauf- oder Mietverträge für die einzelnen Wohneinheiten oder Gewerberäume.
Für die entstehenden Wohnungseigentümergemeinschaft erklären wir Ihnen den Ablauf der Abnahme und klären Sie über Haftungsfragen und Ihre Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft auf. Wir sind in Verhandlungen mit Bestandseigentümern oder Bauträgern für Sie da und können bei dringenden Angelegenheiten die Sicherung Ihrer Rechte im Grundbuch durch Vormerkungen beantragen.


Informiertes WEG- Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsrecht hat sich in den letzten Jahren aufgrund von Reformen ständig weiterentwickelt. Neue Regelungen betreffen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit, die die Rechte der Eigentümer und Verwalter neu ordnen. Wir helfen Ihnen dabei, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Wohnungseigentum? Wir stehen Ihnen als kompetente und zuverlässige Ansprechpartner im Bereich Wohnungseigentumsrecht als Eigentümerin oder Verwalter zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Wohnungseigentümer zu wahren, sei es im Hinblick auf Sondernutzungsrechte, Miteigentumsanteile oder Sondereigentum – von der Terrasse bis zum Dachgarten. Wohnungs-Verwalter unterstützen wir bei der rechtssicheren Organisation der Eigentümerversammlung und rechtssicheren Vorbereitung der Beschlüsse sowie bei der ordnungsgemäßen Verwaltung der Immobilie..
Falls Sie persönlich nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen können, vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin. Wir nehmen an der Versammlung teil, begründen Ihre Beschlussanträge und stimmen in Ihrem Namen ab. Teilen Sie uns einfach den Termin über unser Kontaktformular mit.
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