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Fundierte rechtliche Beratung im Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht stellt besondere Anforderungen an Eigentümerinnen, Eigentümer und Hausverwaltungen. Die rechtliche Struktur einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist komplex: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusskompetenzen und gesetzliche Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes greifen ineinander und bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Streitigkeiten entstehen häufig bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, bei baulichen Veränderungen, der Kostenverteilung, der Jahresabrechnung oder der Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei, bietet Ihnen umfassende und vorausschauende Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Wir prüfen die WEG-Teilungserklärung, Eigentümerbeschlüsse und die Risiken, die sich aus WEG-Vereinbarungen und Beschlüssen nach der Eigentümerversammlungen ergeben können.

Aufteilung von Globaleigentum in eine WEG – Erwerb vom Bauträger

Wenn Sie Ihre Immobilie in WEG- Wohnungseigentum aufteilen möchten, stehen wir Ihnen von Beginn an zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der juristischen Ausarbeitung des Aufteilungsplans, bei Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, der Formulierung der Teilungserklärung und der Erstellung der Gemeinschaftsordnung für die Zukünftige WEG. Zudem unterstützen wir Sie bei der Aufteilung der Miteigentumsanteile. Bei Bedarf erstellen wir auch Kauf- oder Mietverträge für die einzelnen Wohneinheiten oder Gewerberäume.

Für die entstehenden Wohnungseigentümergemeinschaft erklären wir Ihnen den Ablauf der Abnahme und klären Sie über Haftungsfragen und Ihre Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft auf. Wir sind in Verhandlungen mit Bestandseigentümern oder Bauträgern für Sie da und können bei dringenden Angelegenheiten die Sicherung Ihrer Rechte im Grundbuch durch Vormerkungen beantragen.

Ihr verlässlicher Partner in Leipzig: Max Malkus, LL.M., bietet kompetente Rechtsberatung für Mieter in Leipzig und unterstützt Sie auch bei Strafrechtsangelegenheiten. Setzen Sie auf seine Erfahrung.
Gemeinschaftsbereich im Haus Grevener Straße 31 – Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten

Informiertes WEG- Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsrecht hat sich in den letzten Jahren aufgrund von Reformen ständig weiterentwickelt. Neue Regelungen betreffen energetische Sanierungen und Barrierefreiheit, die die Rechte der Eigentümer und Verwalter neu ordnen. Wir helfen Ihnen dabei, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Wohnungseigentum? Wir stehen Ihnen als kompetente und zuverlässige Ansprechpartner im Bereich Wohnungseigentumsrecht als Eigentümerin oder Verwalter zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Wohnungseigentümer zu wahren, sei es im Hinblick auf Sondernutzungsrechte, Miteigentumsanteile oder Sondereigentum – von der Terrasse bis zum Dachgarten. Wohnungs-Verwalter unterstützen wir bei der rechtssicheren Organisation der Eigentümerversammlung und rechtssicheren Vorbereitung der Beschlüsse sowie bei der ordnungsgemäßen Verwaltung der Immobilie..

Falls Sie persönlich nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen können, vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin. Wir nehmen an der Versammlung teil, begründen Ihre Beschlussanträge und stimmen in Ihrem Namen ab. Teilen Sie uns einfach den Termin über unser Kontaktformular mit.

Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine Email für eine Terminsvereinbarung um Ihr Anliegen rechtssicher zu besprechen und professionelle Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht durch einen Rechtsanwalt zu erhalten. 

Kontaktaufnahme zur Rechtsanwaltskanzlei:

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Professionelle Unterstützung bei der Immobilienaufteilung

 
Wenn Sie eine Immobilie aufteilen oder eine aufgeteilte Immobilie erwerben möchten, sind wir als Rechtsanwaltskanzlei an Ihrer Seite um Fragen mit Mit-Eigentümern, dem Grundbuchamt oder mit Dritten zu klären. Wir helfen Ihnen dabei, Fragen vor der Antragsstellung zu beantworten und die notwendigen Dokumente beizubringen. In Ihrem Auftrag erstellen wir eine individuelle Gemeinschaftsordnung eine   Teilungserklärung oder zukünftige Kauf– und Mietverträge für Sie.  Während der Aufteilung stehen wir Ihnen für Fragen zur zukünftigen Verwaltung der Seite und begleiten Sie nach der Aufteilung langfristig bei der Verwaltung der Immobilie. Haben Sie Käufer oder Wohnungs– oder Gewerbemieter für die Immobilie gefunden gestalten wir die Verträge abgestimmt auf die aufgeteilte Immobilie für Sie.

Überprüfung von Beschlüssen in der Eigentümerversammlung


Bei Konflikten in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)  nehmen die Rechtsverbindlichkeit von Entscheidungen der Eigentümerversammlung genau unter die Lupe und prüfen Ihre rechtlichen Optionen. Wenn es nötig wird, klagen wir die Nichtigkeit solcher Beschlüsse gerichtlich ein. Falls Sie eine bestimmte Entscheidung herbeiführen möchten, prüfen wir die rechtliche Ausgangssituation, die Mehrheitsverhältnisse und die Möglichkeit Ihren Anspruch gegen die Mehrheit per Beschluss durchzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie durch rechtliche Beratung im Hintergrund um in der Eigentümerversammlung mit den richtigen Argumenten Ihre Position den anderen Eigentümern darzulegen. 

Rechtliche Vertretung bei der Eigentümerversammlung

 

Wir vertreten Sie bei Bedarf bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Rechtsanwalt Malkus ist dazu befugt, in Ihrem Namen bevollmächtigt an der Versammlung teilzunehmen und Ihre Interessen zu vertreten. Wir sind für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen gehört werden und rechtlich korrekt behandelt werden. Wir legen Ihre Argumente dar und führen ggf. Beschlüsse herbei. Entsprechend Ihres Auftrags klären wir vorab mit der Verwaltung und den weiteren Eigentümern mit welcher Aussicht auf der Erfolg Ihr Anspruch geltend gemacht werden kann ohne einen gerichtlichen Rechtsstreit zu provozieren. Bei Bedarf nehmen wir Stellung gegen weitere Vorschläge in der Versammlung und schlagen alternative Lösungsoptionen für die Gemeinschaft vor.