Effektive Strafrechts-Verteidigung aus Leipzig
In akuten Notfällen (Hausdurchsuchung, Polizeieinsatz, gerichtliche Vorführung) rufen Sie die o.g. Notfall-Handynummer an und erreichen unseren Strafverteidiger unmittelbar.
NOTALL-Kontakt: + 49 176 603 509 10 / Termin vereinbaren: 0341 /684 184 68
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Gerne vereinbaren wir einen regulären Termin mit Ihnen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Sie können uns telefonisch unter 0341 / 684 184 68 erreichen oder uns eine – vorzugsweise verschlüsselte – E-Mail an buero@malkus.lawyer senden. Hier klicken, um uns zu kontaktieren & Anfahrtsbeschreibung.

Polizeiliche Ermittlung, staatsanwaltliche Verfügung und Ermittlungsrichter:
Wir vertreten und verteidigen u.A. in folgenden Deliktsbereichen und Tatbeständen:
- Jugendstrafrecht, Polizeigewahrsam und Präventivhaft, Beleidigung, üble Nachrede, Betäubungsmittelrecht, (Drogen BtMG), Hausdurchsuchungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Unterstützung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigungen, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Verkehrsstrafrecht,Diebstahlstrafrecht, Betrugsstraftaten, Wirtschaftsstrafrecht und Organisierte Kriminalität, Nötigung. Sachbeschädigung, Brandstiftung, Containern, Computerbetrug, Verstöße gegen das Waffengesetz, Ausländerstrafrecht, Kapitalverbrechen, Körperverletzungsdelikte, Totschlag, Mord, Revisionsverfahren, Vertretung der Nebenklage.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten?

Strafbefehlsverfahren:
Durch den Strafbefehl wird ein Gerichtsverfahren abgekürzt, trotzdem wirkt ein Strafbefehl im Strafrecht wie ein Urteil. Beauftragen Sie mit der Prüfung des Sachverhalts, wir legen in Ihrem Namen Einspruch ein und prüfen gemeinsam mit Ihnen nach Akteneinsicht ob eine Verteidigung vor Gericht auf Grund der Beweislage für Sie sinnvoll ist. Ein Strafbefehl führt ohne Einspruch zu einer Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung im Strafrecht! Zeugen können also im Strafbefehlsverfahren nicht mehr vom Angeklagten befragt werden und eigene Entlastungsbeweise können ohne Einspruch nicht mehr vorgebracht werden. Das Gericht fällt sein Urteil in solchen Fällen anhand der bis dahin vorliegenden Aktenlage.
Der Strafbefehl wird in der Regel postalisch zugestellt und wird o.W. nach zwei Wochen wirksam. In einigen Situationen kann ein Strafbefehl eine Möglichkeit sein, unauffällig aus einer unangenehmen Lage herauszukommen. In anderen Fällen beraubt ein Strafbefehl dem Angeklagten die Möglichkeit Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um zu entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wir erörtern, ob der Einspruch sich auf die Strafe allein oder auch auf den Schuldspruch selbst beziehen sollte und welche Auswirkungen der Einspruch auf eine mögliche folgende Verhandlung haben kann.
Hauptverfahren und Gerichtsverhandlung:
Wurde die Anklage gegen Sie erhoben, verteidigen wir Sie nach gründlicher Aktenprüfung und gemeinsamer Vorbereitung. Wir entwickeln gemeinsam die für Sie günstigste Verteidigungsstrategie vor dem Strafgericht. Wir bereiten die Hauptverhandlung im Strafrecht und eigene Prozess- und Beweisanträge sorgfältig mit Ihnen vor.
Wenn Sie Fragen zum materiellen Strafrecht oder zum Strafverfahrensrecht haben, stehen wir Ihnen auch zur gutachterlichen Prüfung aus dem Strafrecht gerne zur Verfügung. Als Strafverteidiger verteidigen wir unsere Mandanten im Großraum Leipzig und bundesweit vor allen Gerichten, Behörden, der Polizei und Staatsanwaltschaften. Wenn Ihnen ein schwerwiegender Vorwurf gemacht wird, sind wir auch in der Funktion des Pflichtverteidigers uneingeschränkt für Sie da. Sie können uns nach Absprache vor dem zuständigen Ermittlungsrichter benennen.
Im Gerichtsprozess verteidigen wir Sie vor der Anklage oder unterstützen Sie als Nebenkläger oder in der Zeugenbegleitung.

Berufung oder Revision:
Auch Gerichte treffen falsche Entscheidung. Deshalb können die Entscheidungen der niederen Gerichte regelmäßig von einer höheren Rechtsmittelinstanz überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Abhängig von den Umständen kann es erforderlich sein, die Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme zur Klärung des tatsächlichen Sachverhalts in der Berufungsinstanz erneut durchzuführen oder eine Revision gegen ein Urteil schriftlich zu begründen. Wir unterstützen Sie bei der Einlegung der Rechtsmittel und der Bewertung der Erfolgsaussichten. Wir verteidigen Sie in die Berufungs- oder Revisionsinstanz.
Möchten Sie ein Urteil anfechten dürfen Sie bei der Urteilsverkündung nicht auf Rechtsmittel verzichten. Es gilt schnell zu handeln, bereits eine Woche nach dem Strafurteil erwächst dieses in Rechtskraft und kann mit normalen Mitteln nicht mehr angegriffen werden.
Kontakt:
Beauftragen Sie uns für Ihre Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz – Berufung oder Revision.
Bewährungsauflagen und Weisungen in der Bewährung, Geldstrafe und Arbeitsstunden.
In Deutschland enden die meisten Urteile mit Geldstrafen, die in Tagessätzen für den rechtskräftig Verurteilten festgelegt werden. Die Anzahl der Tagessätze wird vom Gericht bestimmt, während die Höhe der einzelnen Tagessätze vom geschätzten Einkommen des Verurteilten abhängt. Falls die Geldstrafe nicht in Raten gezahlt werden kann, besteht die Gefahr einer Ersatzfreiheitsstrafe, die unter Umständen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden kann.
Wenn Sie bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, stehen wir Ihnen für Fragen zum Bewährungs- und Strafvollstreckungsrecht zur Verfügung. Bei Verurteilungen von bis zu 6 Monaten ist die Strafaussetzung zur Bewährung die Regel und geht oft mit Auflagen, Weisungen und Meldeauflagen einher. Bei Nichtbefolgung dieser Auflagen droht der Bewährungswiderruf. Wir unterstützen Sie sowohl während der Bewährungszeit als auch bei Anträgen zur Haftprüfung und zur Aussetzung der weiteren Haftvollstreckung oder Aufhebung eines Haftbefehls mit Meldeauflage.
Nach dem rechtskräftigen Urteil: Geldstrafe, Haft und Bewährungsauflagen


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