Untervermietung leicht gemacht: Mit Recht und richtiger Kommunikation untervermieten
Untervermietung, regelmäßig zulässig:
Die Untermiete ist gängige Praxis, Studierende, Menschen im neuen Arbeitsumfeld, ständige Mitbewohnerinnen.. Ob längere Auslandsaufenthalte, finanzielle Engpässe oder der Wunsch, einen Teil der Wohnung mit jemanden zu teilen um nicht alleine zu sein. Es gibt viele Gründe die Wohnung untervermieten zu wollen. Wir unterstützen Sie umfassend bei der rechtssicheren Umsetzung und zeigen auch aus Perspektive der Vermietung, welche Rechte und Pflichten sich aus der Untermiete ergeben.
Unser exklusiver Service für Sie:
Nutzen Sie unser kostenfreies Untermietvertrag-Muster für die nicht-gewerbliche Vermietung von Wohnraum. Das Vertragsmuster soll alle Fragen der Untermiete ansprechen und verbindlich zwischen den Beteiligten klären – und damit bestenfalls Streit vorbeugen, oder im Streitfall einen Gang zum Gericht vermeiden.
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Untermietvertrag für nicht gewerblichen Wohnraum (V. 1.7.1) – Juni 2025
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Wann ist Untervermietung erlaubt?
Die Untervermietung von Wohnraum ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
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(bedingte) Zustimmungspflicht des Vermieters: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Untervermietung ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung jedoch auch nicht grundlos verweigern.
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Berechtigtes Interesse: Laut § 553 BGB muss der Vermieter zustimmen, wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters vorliegt, das kann beispielsweise in der Veränderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Umstände liegen (z. B. längerer Auslandsaufenthalt, berufliche Versetzungen oder finanzielle Engpässe) oder in dem Interesse an der Aufnahme von Familienmitgliedern in die Wohnung.
Falls Sie eine rechtliche Beratung zur Untervermietung benötigen, egal ob vor Abschluss eines Vertrags oder nachdem der Ärger nach dem Auszug bereits eingetreten ist. Wir stehen Ihnen bei der Untermiete, Untervermietung oder Vermietung von untervermieten Wohnraum gerne zur Seite. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne für einen Termin zur Beratung.

Tipps zur sicheren Untervermietung
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Schriftlicher Untermietvertrag: Legen Sie die Konditionen der Untervermietung schriftlich fest, inklusive Mietdauer, Mietpreis und Nutzungsbedingungen. Laden Sie hier unseren kostenlosen Untermietvertrag für die nicht gewerbliche Nutzung als PDF.
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Einholen der Vermieterzustimmung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter einholen.
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Regelung von Haftungsfragen: Klären Sie, wie etwaige Schäden reguliert werden und wie die Kosten für Strom und Internet verteilt werden.
Risiken und Pflichten für Mieterinnen
Werden Wohnräume untervermietet, bleibt die Hauptmieterin weiterhin in der Verantwortung gegenüber der Vermieterin. Dies umfasst insbesondere die Haftung. Die Hauptmieterin haftet in der Regel für Schäden, die durch den Untermieter entstehen. Die Hauptmieterin bleibt auch zur Zahlung der Hauptmiete verpflichtet, unabhängig von der Zahlung durch den Untermieter.
Voraussetzungen für die Untervermietung
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Punkte beachtet werden:
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Antrag auf Zustimmung: Der Mieter oder die Mieterin oder die Mieterinnen müssen den Vermieter oder die Hausverwaltung vor der Untervermietung um Zustimmung zur Untervermietung bitten und dabei Angaben zu Untervermietung offenlegen um eine Kündigung oder Abmahnung vorzubeugen.
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Vertragliche Einschränkungen: Im Mietvertrag können Klauseln enthalten sein, die die Untervermietung regeln. Eine generelle Untersagung ist jedoch in aller Regel unzulässig.
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Keine gewerbliche Nutzung: Die Untervermietung darf in aller Regel nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen, wenn der Wohnraum ausschließlich zur Wohnnutzung vermietet wurde. Eine gewerbliche Weitervermietung z.B. eine gewerbliche Weitervermietung von möblierten Wohnraum in einem Untermietvertrag bedarf besondere vertraglicher Abreden.
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Angemessene Untervermietungshöhe: Die Mieter dürfen in der Regel keine überhöhten Mietpreise verlangen und keinen Gewinn mit der Untervermietung erzielen.
Rechte des Vermietung
Vermieter haben Rechte, die bei der Untervermietung beachtet werden müssen:
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Prüfungsrecht: Vermieter können Informationen zum potenziellen Untermieter verlangen.
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Ablehnungsgründe: Der Vermieter darf die Untervermietung ablehnen, wenn der Untermieter unzumutbar erscheint (z. B. wegen Zahlungsfähigkeit oder die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wäre) oder sonst ein Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung droht.
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