
Unser Rechtsanwalt: Max Malkus, LL.M.:
Rechtsanwalt Max Malkus, LL.M., geboren in Amsterdam, begann sein politisches und juristisches Engagement in Marl (Westf.). Mit der Befähigung zum Richteramt (Rechtsreferendariat in Leipzig) und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Sachsen, nach seinem Studium an der Universität Münster und mit internationalen juristischen Erfahrungen in Südafrika und VR China hat er 2017 seine Rechtsanwaltsskanzlei in Leipzig gegründet. Im Jahr 2022 hat Rechtsanwalt Malkus den Master of Law (LL.M.) im Immobilienrecht/Real Estate Law und den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich berufsbegleitend abgeschlossen.
Immobilien, WEG- und Mietrecht:
Unsere Fachkompetenz im Immobilienrecht, insbesondere im Wohnraummietrecht– und Gewerberaummietrecht, erstreckt sich über den Raum Leipzig und das Dreiländereck von Sachsen (AG Leipzig, AG Dresden), Sachsen-Anhalt (AG Merseburg) und Thüringen (AG Weimar). Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig freuen wir uns, Sie in den vielfältigen Fallgestaltungen und Herausforderungen aus dem Immobilienrecht zu vertreten. Gerne beraten wir Sie als Wohnraummieter (auch Untermieter und Wohngruppen und -Projekte), oder als Gewerbemieterin und stehen Ihnen gerne bei Fragen um die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) und dem Ankauf und der Verwaltung von Immobilien und Grundstücken zur Seite.
Strafverteidigung:
Als Verteidiger übernimmt Rechtsanwalt Malkus die Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und im Strafprozess vor Gericht. Wir vertreten und verteidigen Sie gegen Anschuldigungen und Maßnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und den (Ermittlungs-)Gerichten bundesweit und gewährleisten eine effektive und eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verteidigung auch im Notfall. Wir stehen Ihnen auch bei allgemeinen Fragen aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht zur Seite. In Fällen der Untersuchungshaft können Sie uns als Pflichtverteidiger benennen. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Einspruchs und Ihrer Verteidigungsstrategie.
Opfern von Straftaten vertreten und unterstützen wir in der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld). Sind Sie als Zeuge durch das Gericht oder Polizei oder Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren vorgeladen. beraten wir Sie über Ihre Rechte und begleiten Sie bei Bedarf in der Vernehmung.

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