Landgericht Leipzig hebt Stadionverbot als Bewährungsauflage auf
Das Landgericht Leipzig hob ein im Urteil des Amtsgerichts verhängtes Stadionverbot als Bewährungsauflage auf. Rechtsanwalt Max Malkus argumentierte erfolgreich, dass ein generelles Stadionverbot weder dem Zweck der Resozialisierung dient noch in die Zuständigkeit der Strafgerichte fällt. Zuständig sind allein die Vereine und Stadionkommissionen, die im Rahmen ihres Hausrechts über Zutrittsverbote entscheiden. Das Urteil stärkt die rechtsstaatliche Abgrenzung zwischen Strafrecht und Hausrecht und setzt ein Signal gegen überzogene Auflagen.
