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Diebstahl

Der § 242 StGB regelt den Straftatbestand des Diebstahls. Schon der einfache Diebstahl kann empfindliche Strafen nach sich ziehen – von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Ob es um Ladendiebstahl, Containern, Eigentumsdelikte oder wiederholte Fälle geht. Von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren, dem Strafbefehl bis hin zur Hauptverhandlung, Berufung und Revision. Die Kanzlei buero.malkus unterstützt und berät  in Leipzig und bundesweit engagiert und vertrauensvoll.