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Beleidigung

Die Beleidigung nach § 185 StGB gehört zu den häufigsten Delikten im Strafrecht. Ob Streit im Alltag, Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, Konflikte mit Behörden oder Beleidigungen in Social Media – schnell folgt eine Anzeige wegen Beleidigung. Wir vertreten Beschuldigte, die sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, ebenso wie Opfer, die Ansprüche auf Strafverfolgung und Schmerzensgeld durchsetzen wollen. Von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren, dem Strafbefehl bis hin zur Hauptverhandlung, Berufung und Revision. Die Kanzlei buero.malkus unterstützt, verteidigt und berät  in Leipzig und bundesweit engagiert und vertrauensvoll.