Presseinformation: Leipziger Kommunalpolitiker Kasek wehrt sich gegen Beleidigungsaufruf im Internet (gegen ihn) am Landgericht Dresden
(Leipzig/Dresden – 21/02/20)
Der Leipziger Kommunalpolitiker Jürgen Kasek will den Aufruf auf der online-media Plattform
facebook.com ihn zu beleidigen, nicht stehen lassen. Vor dem Landgericht Dresden wehrt sich der
bekennende Antifaschist und sächsische Kommunalpolitiker Kasek zivilrechtlich gegen hassschürende
Diffamierung im Netz.
Mitte Dezember hat der ebenfalls in der Kommunalpolitik und als Anwalt tätige Frank H. dort in einem
Beitrag erklärt, er würde jeden Menschen kostenlos als Rechtsanwalt vertreten bzw. verteidigen, der
den Leipziger Stadtrat Herrn Jürgen Kasek mit einem (näher bezeichnet „KOMMUNISTENSAU“)
diffamierenden Ausdruck belegen würde. Die Gründe für diesen immer noch einsehbaren Beitrag im
Internet erklärte der Antragsgegner auch im bisherigen Rechtsstreit nicht.
„Nach unserer Auffassung ist das Verhalten der Gegenseite hier nicht nur standeswidrig und strafbar,
sondern es geht meinem Mandanten auch darum, hier zivilrechtlich stellvertretend für andere deutlich
zu machen, dass die Grenzen auch im Internet nicht überschritten werden dürfen“, so Rechtsanwalt Max Malkus,
der Prozessbevollmächtigte von Jürgen Kasek in dieser Sache.
Die Verrohung in der Gesellschaft beginnt mit der Sprache, ein Aufruf zur Straftat – auch wenn es hier
um verbale Angriffe geht – ist das Eine, das Andere ist einen Zeitgeist zu prägen, in dem es legitim
erscheint Menschen öffentlich zu entwerten und auszugrenzen, das schafft damit den Nährboden für
Gewalt gegen Menschen “, so der Kommunalpolitiker Kasek.
Im Rahmen der Anhörung bekräftigte der Antragsgegner seinen Beitrag und sah die Rechtswidrigkeit
seines Handelns nicht ein. Insbesondere brachte er vor, dass das Landgericht Berlin in Causa Künast
eine vergleichbare Wortwahl nicht beanstandet hätte. Die Sache ist im Rahmen einer einstweiligen
Verfügung (AZ 3 O 173/20 EV) anhängig.
Das Amtsgericht Dresden sah die Sache zunächst, wegen des besonderen Gewichts am Landgericht
Dresden und betrieb die Verweisung dorthin. Am Landgericht Dresden findet am kommenden
Mittwoch im Sitzungssaal A1.78, Hauptgebäude nun der erste mündliche Termin in der Sache statt.
Presseinformation
buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei