Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in der Nebenkostenabrechnung
Die bunte Vielfalt der Sach- und Haftpflichtversicherungen umfasst Kategorien wie Gebäude-, Feuer-, Glas- und Haftpflichtversicherung. Versicherungskosten sind normalerweise umlagefähig, wenn sie vernünftigen Geschäftspraktiken unter Einbeziehung der Mieterinteressen entsprechen. Hierzu gehören nicht nur die üblichen Verdächtigen wie Gebäude- und Haftpflichtversicherungen, sondern auch exotischere Varianten wie Starkstromleitungen, Schwamm- sowie Glasversicherungen. Die Umlagefähigkeit der Kosten für eine Versicherung des Vandalismusrisikos kann diskutabel sein, jedoch wird diese in vielen Fällen umlagefähig sein. Die Elementarversicherung ist in der Regel neu im Katalog des § 2 Nr. 13 BetrKV und umfasst in der Regel Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung und Erdbeben.
Es ist ratsam, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit bei der Auswahl von Versicherungen zu beachten. Der Vermieter sollte die Versicherungen günstig und unter Berücksichtigung der Objektbesonderheiten abschließen.
Einige Versicherungen wie Haus- und Mietrechtsschutz, Reparaturversicherungen und Prämien für Versicherungen der Gegensprechanlage sind in der Regel nicht umlagefähig.
Bei gemischt genutzten Grundstücken sollte der Vermieter die Grundlagen der Prämienkalkulation erfragen und Kosten fair zwischen Wohn- und Gewerbemietern aufteilen.
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