fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung beendet ein Mietverhältnis sofort – ohne Einhaltung von Fristen. Sie kommt insbesondere bei erheblichen Mietrückständen, schweren Pflichtverletzungen oder nachhaltiger Störung des Hausfriedens in Betracht. Häufig ist jedoch streitig, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist. Die Kanzlei buero.malkus in Leipzig ist auf Miet- und Immobilienrecht spezialisiert: Wir prüfen die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung, verteidigen Mieter gegen unberechtigte Kündigungen und unterstützen Vermieter bei der rechtssicheren Durchsetzung – in Leipzig und bundesweit
Kündigung aus wichtigem Grund im Werkvertragsrecht
In unserem Werkvertragsrecht ermöglicht § 648a BGB die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, wobei dieser nicht näher konkretisiert wird. Eine solche Kündigung setzt eine schwerwiegende Vertragsstörung voraus, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie etwa gravierende Verzögerungen, Vertrauensbrüche oder beharrliche Pflichtverletzungen. Sowohl für Besteller als auch Unternehmer gelten spezifische Kündigungsgründe, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Unser Team bei buero.malkus – Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen zum Werkvertragsrecht und den Möglichkeiten der fristlosen Kündigung zu beantworten.
Wohnungsgröße als Mangel: Wann der Mieter aus wichtigem Grund kündigen kann und Mietminderungen möglich sind
Der Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Wohnflächengestaltung im Mietvertrag. Dabei wird erläutert, dass die Angabe der Wohnfläche als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen ist. Bei einer erheblichen Flächenabweichung von mehr als 10% kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen. Die Berechnung der Mietfläche unterliegt der Vereinbarung der Parteien, und bei erheblicher Flächenabweichung besteht das Recht zur fristlosen Kündigung.
