Kosten nach § 2 Nr. 15 BetrKV: Wenn Kabel das Sagen hat
Wenn es um die Kosten nach § 2 Nr. 15 BetrKV geht, wird es kabelig! Egal ob Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandkabelnetz – es gibt Einiges zu beachten. Die Betriebsstromkosten, Prüfungskosten und Nutzungsentgelte für externe Antennenanlagen fließen genauso in die Betriebskostenabrechnung wie Grundgebühren für Breitbandanschlüsse. Doch was ist umlagefähig, und welche Kosten muss der Mieter tragen? Unser Artikel gibt einen Überblick.
