Die falsche Verdächtigung – objektiver Tatbestand verständlich erklärt

Die falsche Verdächtigung nach § 164 StGB liegt vor, wenn jemand bewusst einen anderen zu Unrecht einer Straftat oder Dienstpflichtverletzung beschuldigt. Für Betroffene können dadurch Ermittlungen, berufliche Nachteile und erhebliche persönliche Belastungen entstehen. Nicht jede falsche Aussage ist jedoch strafbar – entscheidend sind die objektive Unwahrheit und die Absicht, staatliche Maßnahmen auszulösen. Als Strafverteidiger in Leipzig unterstütze ich Mandanten sowohl bei der Abwehr falscher Vorwürfe als auch bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Rechte