Betrug
Der Betrug nach § 263 StGB gehört zu den zentralen Delikten des Vermögensstrafrechts. Ob falsche Angaben im Geschäftsverkehr, Täuschungen im privaten Umfeld, Internet- und Onlinebetrug, Abrechnungs- oder Prozessbetrug – der Vorwurf des Betrugs ist schnell erhoben und für Betroffene mit erheblichen strafrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden.
Wir vertreten Beschuldigte, die sich gegen den Vorwurf eines Betrugs oder versuchten Betrugs verteidigen müssen, ebenso wie Geschädigte, die ihre Ansprüche auf Rückzahlung, Schadensersatz und Strafverfolgung konsequent durchsetzen wollen. Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte Verfahren – von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren, den Strafbefehl oder die Anklage bis hin zur Hauptverhandlung, Berufung und Revision.
Die Kanzlei malkus.lawyer unterstützt, verteidigt und berät im Betrugsstrafrecht engagiert, diskret und strategisch – in Leipzig und bundesweit.
