Zwangsgeld wegen unzureichender Kautionsabrechnung – warum „irgendwie abrechnen“ nicht genügt (AG Leipzig, Beschl. v. 18.11.2025 – 168 C 5009/24)

Eine Kautionsabrechnung ist mehr als die bloße Verrechnung von Schäden. Das Amtsgericht Leipzig stellt klar: Ohne Angaben zu Zinsen ist die Abrechnung unvollständig – mit der Folge, dass sie im Wege des § 888 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden kann. Das Landgericht Leipzig bestätigt diese Linie ausdrücklich.