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Minderungsquote

Die Minderungsquote bestimmt, um wie viel Prozent ein Mieter die Miete bei Wohnungsmängeln kürzen darf – etwa bei Schimmel, Lärmbelästigung, Heizungsausfall oder Wasserschäden. Welche Quote angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, regelmäßig also auch nach  Rechtsprechung. Die Kanzlei buero.malkus in Leipzig ist auf Miet- und Immobilienrecht spezialisiert und berät Mieter bei der rechtssicheren Durchsetzung einer Mietminderung ebenso wie Vermieter bei der Abwehr unberechtigter Kürzungen.