Klare rechtliche Linie: AG Duisburg-Ruhrort setzt Maßstäbe bei Zugang von Betriebskostenabrechnungen
In einem vergangenen Rechtsstreit (AG Duisburg-Ruhrort, Az. 9 C 281/01 A) ging es um die Nachzahlung von Heizkosten und Betriebskosten. Die Klage wurde unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände entschieden.Ergebnis des Urteils:Das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort urteilte eindeutig: Bestreitet der Mieter den Zugang der Abrechnung und leistet in der Folgezeit weder Nachzahlungen noch erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen, ist eine erneute Erteilung […]
