Wann gilt Wohnraum als nur zu einem vorübergehenden Gebrauch vermietet? (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Die Frage, wann ein Mietverhältnis über Wohnraum als „nur zu vorübergehendem Gebrauch“ gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzusehen ist, wird häufig gestellt. Diese Ausnahme von den sonstigen mietrechtlichen Schutzvorschriften greift, wenn beide Parteien von vornherein vereinbaren, dass der Wohnraum nur für einen bestimmten Zweck und Zeitraum genutzt werden soll. Aber was bedeutet […]
